Bundesweit 10, dazu eine Hamburger Spezialität, dann ein paar ehemalige/abgeschaffte, ein paar geplante...
Über die Abweichungsbestimmung in der DV 3 hab ich weiter oben schon was geschrieben. Diese ist nicht an Menschenrettung geknüpft, Abweichungen kann man auch machen, wenn man sonst den Keller nicht trocken oder die Katze nicht vom Baum bekommt. Und auf die anderen DV's hat diese Bestimmung keine Auswirkung.
Deshalb interessiert mich, wie die LFS BaWü das sieht. Evtl. gab es eine solche, UVV-ähnliche Formulierung in der "BaWü-Zwischenlösung" AA3?
In meiner beruflichen Ausbildung war der Lieblingssatz eines Lehrers: "Bevor ihr über Vorschriften oder Gesetze fachsimpelt, tut euch und den anderen wenigstens den einen herzensguten Gefallen, und schaut sie euch mal an..."