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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wens um meine meinung geht....


    1. Bin ich froh wen ich im IA unter PA bin das jemand wartet und mich retten kann !!

    Auch wen der noch auf der Anfahrt ist.. aber es kommt jemand...

    2. mag ich mal gehört zu haben wen ein PA Einsatz läuft muss auch ein SI Trupp frei sein und muss jeder zeit eingreifen können... sollte der SI trupp mit reingehen ist das kein SI Trupp sondern en 2. Agrifftrupp..........

    3. Wenn mann das mal erlebt hat... nichts vor der Nase zu sehen , sich keinen stratz auskennt und quasi Blind nach ner Nadel im Heuhaufen sucht und vieleicht brennt noch einem fast der arsch weg.. dan weis er wie froh er ist wen er rufen kann.. Hife und es kommt jemand, und muss net denken scheiße da is niemend mir kann keiner helfen...


    d.h.

    1 Trupp rein 1 SI trupp drausen egal was passiert !!!!!!!!!!
    Gruß MasterOfFire

  2. #2
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    EL entscheidet

    Hallo alle zusammen

    also es kann (kann nicht muss, so hab ich gelernt an der LFS BW ) von der DV abgewichen wenn Menschenleben in Gefahr ist, das entscheidet aber der Einsatzleiter

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel der Beschluss des OLG Stuttgart zur Verantwortung des Mieters für den Tod der beiden FA in Tübingen interessant. Dort sind zwar recht grobe Fehler gemacht worden, dass man schlussendlich die Verantwortlichen der Feuerwehr nicht zur Rechenschaft gezogen hat, muss man m. E. einem Ehrenamtsbonus zurechnen. Tenor ist aber: Wenn die Feuerwehr sich selbst Regeln gibt, sollte sie sich auch daran halten.
    Ich finde es immer noch richtig pervers, dass damit durch die Blume gerichtlich der Untersuchungsbericht zu diesem Unfall für Nonsens erklärt wurde, es daraufhin jedoch keinerlei personelle Konsequenzen gegeben hat.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    In den mir bekannten Gesetzen steht etwas von "keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis", was eine leicht andere Aussage darstellt
    LBKG RLP sagt "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis, erleiden". Also ist es hier nicht darauf beschränkt.

    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    also es kann (kann nicht muss, so hab ich gelernt an der LFS BW ) von der DV abgewichen wenn Menschenleben in Gefahr ist, das entscheidet aber der Einsatzleiter
    Von welcher DV?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, aber wo sind die anderen Autos?
    Oder will jemand sagen, daß es Feuerwehren gibt die ein Zimmerbrand mit Menschenleben in Gefahr mit einem Gruppen/Staffelfahrzeug fahren? (Achso ich vergaß "Mein Feuer"
    Da sprichst du einen interessanten Punkt an. Wir sprechen hier wieder mal über eine Wirkung (Es sind nicht genügend AGT da, um zeitnah zu handeln und den SiTr zu stellen), nicht über eine Ursache (Warum fehlen mir AGT bzw. kommen später/gar nicht).
    Wenn wir bei Zeitspielen sind, ist das Ausgangsbeispiel des Threaderstellers dann überhaupt zu halten? Wenn das 2. LF 5 min später ankommt, bedeutet das nicht, dass das 1. LF reale 5 min Vorsprung hat, denn das 1. LF wird kaum gleich mit der Ankunft wissen, dass/wo Personen zu retten sind. Also: Erkundung, evtl. Türöffnen, Weg suchen, Leitungslängen aufbauen. Der Wassertrupp wird kaum die Wasserversorgung aufgebaut (denn: LF 8/6) und sich vollständig ausgerüstet haben, bevor das 2. LF da ist, selbst mit Hilfe eines Schlauchtrupps nicht.
    Und wieviele LF kommen heute überhaupt in D mit 1/8, davon AT und WT komplett mit AGT besetzt?
    Ergo: Wir diskutieren hier über eine mögliche Vorgehensweise bei einem nahezu 100%ig utopischen Einsatzverlauf...

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Von welcher DV?
    welche kennst du und von welcher kann man dann abweichen ???

    Gruß Michael

    PS: is wohl eine gegenfrage
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    welche kennst du und von welcher kann man dann abweichen ???
    Bundesweit 10, dazu eine Hamburger Spezialität, dann ein paar ehemalige/abgeschaffte, ein paar geplante...

    Über die Abweichungsbestimmung in der DV 3 hab ich weiter oben schon was geschrieben. Diese ist nicht an Menschenrettung geknüpft, Abweichungen kann man auch machen, wenn man sonst den Keller nicht trocken oder die Katze nicht vom Baum bekommt. Und auf die anderen DV's hat diese Bestimmung keine Auswirkung.

    Deshalb interessiert mich, wie die LFS BaWü das sieht. Evtl. gab es eine solche, UVV-ähnliche Formulierung in der "BaWü-Zwischenlösung" AA3?


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Was mir aber auffällt, ist die Tasache, dass es soviel Diskussion um einen eigentlich durch Vorschriften abgedeckten Bereich gibt.
    In meiner beruflichen Ausbildung war der Lieblingssatz eines Lehrers: "Bevor ihr über Vorschriften oder Gesetze fachsimpelt, tut euch und den anderen wenigstens den einen herzensguten Gefallen, und schaut sie euch mal an..."
    Geändert von überhose (02.09.2009 um 22:55 Uhr)

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