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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Hab auch nie was anderes behauptet, du hast dagegen behauptet in einer FwDV steht nirgends drin das man davon abweichen kann um Menschenleben zu retten.
    Stehts ja so auch nicht.
    1. Die Formulierung in der DV 3 ist nicht an Menschenleben geknüpft.
    2. Als stadel21 die Behauptung aufstellte, hatte er mit Sicherheit nicht die DV 3 im Sinn, sondern wollte auf das alte UVV-Märchen hinaus, wo die Formulierung Menschenleben zwar gegeben ist, aber noch weitreichendere Bedingungen drinstehen. Sollte ich mich irren, darf er das gerne kundtun.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da ich erstens die Rechtsverbindlichkeit der 7 oft bezweifel, da sie nicht jedes BL eingeführt hat
    Dann zweifeln wir ab jetzt jede DV an, denn überall eingeführt ist keine.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    nämlich der Rechtfertigende Notstand. :-)
    Schon komisch, beim Fahren ohne Fahrerlaubnis etc kommt ihr immer damit, hier denkt keiner daran.
    Beim Fahrdiskussionen habe ich diese Gummiparagraphen mit Sicherheit nicht befürwortet, ganz im Gegenteil.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was beim IA eben anders aussieht, wenn jeder Innenangriff mit Toten und Verletzten AGTs ausgehen würde, müßte man sich überlegen ob man diese Angriffsmethode noch wählt.
    Bei den hier bislang gebrachten Beispielen könnte man das auch. Man sollte wohl immer überlegen, bevor man den IA (mit möglichst vielen AGT) als Allheilmittel sieht. Wenn ich hier die gebrachten Einsatzbeispiele sehe, scheint dieser Gedanke hier verbreitet zu sein. Die Realität dürfte aufgrund AGT-Verfügbarkeit mancherorts noch wilder aussehen, das ist mir klar.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Aber das nächste, dann hätten wir ein Problem und ich würde dich bitten aus meinem Fahrzeug auszusteigen.
    Dann steig ich eben aus. Hab selber auch schon Leute, wenn auch aus anderen Gründen, vor der Fahrt wieder aussteigen oder an der Einsatzstelle im Fahrzeug sitzen gelassen. Da brauchst du nichtmal zu bitten, da würde mir wieder ein Befehl reichen ;-)

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Darf ich mal nach deiner feuerwehrtechnischen Ausbildung fragen und welche Ausbildung dein Ausbilder hatte?
    Schön, wenn das Grundlage einer derartigen Diskussion sein soll. Also: Ich habe in meinem Feuerwehrordner inzwischen 8 Prüfungs- und eine gute Handvoll Teilnahmebescheinigungen, und habe leider nicht alle Telefonnummern meiner Ausbilder zur Hand, um diese nach ihrer Qualifikation zu fragen.
    Es scheint immerhin bei uns hier zu reichen, damit mich höhere Führungskräfte im Einsatzfalle auf Beifahrersitze klettern lassen und mind. eine 9. Prüfungsbescheinigung (wg. beruflicher Verhinderung wohl erst im nächsten Jahr) noch dazu kommt. Ich habe mir aber vorgemerkt, dann meine Ausbilder nach ihren Qualifikationen zu fragen, um beim nächsten Mal besser vorbereitet zu sein.
    Die Ausbildungen dürften aber wiederum eh egal sein, da ja die FwDV 2 auch nicht überall eindeutig rechtsverbindlich eingeführt ist...

  2. #2
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    Ein etwas anderes Beispiel was ich darf und was nicht!

    Ein gemeldeter Zimmerbrand in einem Altenwohnheim...

    Es rückt die Hauptamtliche Wache und 2 Züge der FF aus.

    Auf der Anfahrt ca 200 m vom Einsatzort entfährt is die Straße durch Parkende PKW so versperrt das wir als erstes Fahrzeug vor Ort und HAW nicht weiter können ohne die andren Fahrzeuge zu beschädigen!
    Mit "etwas Schwung" wäre man dadurch gekommen...Mährere PKW wären teils schwer beschädigt worden, und natürlich das HLF 24...

    Was sagt unser Maschienist? Ich fahre hier nicht mehr weiter!!!
    Was nun? Es ist leichte Rauchentwicklung zu erkennen!
    Der GF gibt dem A-Trupp den Befehl: Angriffstrupp mit Kübelspritze zu Menschenrettung und Branbekämpfung vor...!

    Der Angriffstupp führt den Befehl aus...!

    Nach mehreren Minuten sind die PKW aus dem Weg und es wurden die letzten 200 m zur Einsatzstelle gefahren.

    Das Ende vom Lied:
    Der Maschinist musste sich vor entsprechneder Stelle dazu rechtfertigen warum er nicht mehr weiter gefahren ist!
    ANTWORT: ICH BIN WÄHREND DER FAHRT VERANTWORTLICH FÜR MANNSCHAFT UND FAHRZEUG...

    Der GF musste erklären was er unternomen hat um Menschen zu Retten und Sachschäden zu verhindern:
    ANTWORT: ICH HABE DEN A-TRUPP MIT KÜBELSPRITZE LOS GESCHICKT...

    FAZIT:
    BEIDEN ANGEHÖRIGEN DER HAW WURDE BESCHEINIGT DAS SIE RICHTIG GEHANDELD HÄTTEN...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Schön, wenn das Grundlage einer derartigen Diskussion sein soll. Also: Ich habe in meinem Feuerwehrordner inzwischen 8 Prüfungs- und eine gute Handvoll Teilnahmebescheinigungen, und habe leider nicht alle Telefonnummern meiner Ausbilder zur Hand, um diese nach ihrer Qualifikation zu fragen.
    Es scheint immerhin bei uns hier zu reichen, damit mich höhere Führungskräfte im Einsatzfalle auf Beifahrersitze klettern lassen und mind. eine 9. Prüfungsbescheinigung (wg. beruflicher Verhinderung wohl erst im nächsten Jahr) noch dazu kommt. Ich habe mir aber vorgemerkt, dann meine Ausbilder nach ihren Qualifikationen zu fragen, um beim nächsten Mal besser vorbereitet zu sein.
    Die Ausbildungen dürften aber wiederum eh egal sein, da ja die FwDV 2 auch nicht überall eindeutig rechtsverbindlich eingeführt ist...
    Naja ..
    ganz einfach ...
    Ich hab halt auch erst meine Ausbildung in der FF gemacht, mittlerweile steh ich kurz vor meiner BIII Prüfung, die Ausbilder sind ja auf solchen Lehrgängen zumindest bei uns, Inspektoren oder Amtmänner, solchen Leuten trau ich nun in der Regel nunmal mehr in der Ausbildung als irgendwelchen (nicht jetzt abwärtend verstehen) Kreisausbilder beim Atemschutzgeräteträgerlehrgang.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ich hab halt auch erst meine Ausbildung in der FF gemacht, mittlerweile steh ich kurz vor meiner BIII Prüfung, die Ausbilder sind ja auf solchen Lehrgängen zumindest bei uns, Inspektoren oder Amtmänner, solchen Leuten trau ich nun in der Regel nunmal mehr in der Ausbildung als irgendwelchen (nicht jetzt abwärtend verstehen) Kreisausbilder beim Atemschutzgeräteträgerlehrgang.
    Das würde ich auch vollkommen unterstreichen. Die Lehrgänge, bei denen die hier diskutierte Problematik zum Tragen kommen kann (bzw. sollte), habe ich allerdings dann auch bei hauptberuflichen, ausgebildeten Leuten (LFKS) gehabt.
    Wobei ich der Kreisausbildung in Rheinland-Pfalz bislang weniger aufgrund der Ausbilder, sondern schon alleine wg. der Lehrvorlagen (geplante Power-Point-Schlacht) zunehmend skeptisch gegenüber stehe. Mal schauen, wie das weitergeht.

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