Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Moin,

würde mich auch mal interessieren, wo ich eine solche Regel im BrandSchG finde.

Der Einsatzleiter (Wer ist hier gemeint - WF, ZF, GF oder StF?) kann viele Dinge entscheiden. Wenn er sie auch befiehlt, steht er möglicherweise bereits mit einem Bein im Bau. Und selbst dann muss ich gar nichts - gemäß GMVV ist Widerspruch bis zur Befehlsverweigerung bei Eigengefährdung durchaus angebracht.

Wenn solche Rettungstaten gelingen, bist Du ein Held - wenn nicht, ein Idiot.
Man sollte erstmal komplett durchlesen, bevor man Fragen stellt. ;-)
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...5&postcount=29
Tja, das kommt ganz darauf an welche Qualifikation der EL hat, war aber etwas blöd ausgedrückt, denn der Feuerwehrangehörige hat die Weisungen seiner Vorgesetzten auszuführen, da den Atemschutzeinsatz der Staffel/Gruppenführer befiehlt, ist hier auch der Staffel bzw Gruppenführer derjenige, der diese Anweisung geben kann.

Widerspruch der Befehlsverweigerung bei Eigengefährdung?
Sorry, aber dann bist du bei der Feuerwehr irgendwie falsch, denn du gefährdest dich in der Regel immer im Einsatz, sofern du im Gefahrenbereich bist. Von dir wird eine gewisse Risikobereitschaft und auch Eigengefährdung erwartet.

Und falls du nicht alles durchgelesen hast.
Nochmal für dich, ich sage nicht das generell auf einen SiTr verzichtet werden soll.
Ich sage, es ist eine Einzelfallentscheidung auf Grundlage der Lagebeurteilung.