Moin,
würde mich auch mal interessieren, wo ich eine solche Regel im BrandSchG finde.
Der Einsatzleiter (Wer ist hier gemeint - WF, ZF, GF oder StF?) kann viele Dinge entscheiden. Wenn er sie auch befiehlt, steht er möglicherweise bereits mit einem Bein im Bau. Und selbst dann muss ich gar nichts - gemäß GMVV ist Widerspruch bis zur Befehlsverweigerung bei Eigengefährdung durchaus angebracht.
Wenn solche Rettungstaten gelingen, bist Du ein Held - wenn nicht, ein Idiot.