Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Da steht, der Führer einer taktischen Einheit kann von dieser Feuerwehrvorschrift abweichen, wenn dies zur Erfüllung des Einheitsauftrags erforderlich ist.
Richtig. Die wesentlichen Worte habe ich mal markiert. Dieser Satz in der FwDV 3 gibt mir keine Grundlage, auf Forderungen der FwDV 7 zu verzichten.

Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Deswegen sagte ich auch erstmal, außerdem kann der Richter auch anders argumentieren und sagen, sie haben die erforderliche Ausbildung, sie haben das erforderliche Wissen, die Vorschriftenlage gab es her, warum haben sie nicht beide Trupps zur Menschenrettung reingeschickt..
Gibt es denn die Vorschriftenlage her? Lt. FwDV 7 eben nicht.

Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Wenn der Einsatzleiter dir die Anweisung gibt reinzugehen.
Wenn mir ein Einsatzleiter einen Bungeesprung ohne Seil befiehlt, würde meine Reaktion genauso aussehen, wie bei einem IA ohne SiTr, bei dem ich eine Gefährdung für mich sehe.
In den Feuerwehrgesetzen steht neben dieser Gehorsamspflicht auch, dass einem Feuerwehrangehörigen durch seine Tätigkeit keine Nachteile entstehen dürfen. Im Zweifel würde mir das als Begründung reichen, einen aus meiner Sicht zu riskanten Einsatzbefehl nicht auszuführen.