Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
Da:
Ein Atemschutzeinsatz kann je nach Situation auch im Außenangriff notwendig
sein; für die Stellung des Sicherheitstrupps die Einsatzgrundsätze nach 7.2 FwDV 7
beachten.
Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
schön.. das mit der UVV im § 17 (1) hatte ich schon erwähnt.

Nur doof das der Sicherheitstrupp nicht in der UVV sondern in der FwFv steht.. und nun?