
Zitat von
überhose
Nein, nein, nein. Das steht nirgendwo, das stimmt einfach nicht.
1. Auch wenn du 10 mal "nein" schreibst, deswegen steht es trotzdem in einer FwDV drin und zwar in der FwDV 3.
2. Auch wenn es der Name vermuten läßt, eine FwDV ist erstmal nicht unbedingt eine rechtsverbindliche Vorschrift.
3. Entscheidet sowas immer der Einsatzleiter, wenn er das so macht, dann mußt du es erstmal machen, denn das steht in der Regel im jeweiligen Brandschutzgesetz der Länder.
Außerdem
Wie hoch ist denn die Gefahr für den Angriffstrupp bei einem Zimmerbrand?
Wenn ich in einer Wohnung 2 Räume absuche mit zwei Trupps was spricht gegen einen unverzüglichen Einsatz des Wassertrupps als Sicherheitstrupp für den Angriffstrupp oder umgekehrt?
Sowas sollte immer eine Einzelfallentscheidung sein aufgrund der Gefahrenlage, dem Schadensausmaß, wie lange brauchen nachrückende Kräfte und und und.
Geändert von Alex22 (02.09.2009 um 12:35 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.