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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Danke für die Zahlreichen Antworten.

    Diese Diskussion habe ich ehrlichgesagt erwartet.....und diese Diskussion würde wohl so ähnlich bei uns geführt werden wenn ich in eine Dienst sagen würde, dass die Anleiterbereitschaft und das bereitstellen eines SiTr bei einem Brand unabdingbar ist.

    Nur fürchte ich mich vor der Meinung einiger Gruppenführer die dann sagen (oder behaupten) "Das hat der in der LFS gesagt das wir das dürfen" und ich kann das dann nicht beurteilen weil ich noch ein ganzes Stückchen von GF entfernt bin.

    Mich interessiert noch..:

    wenn in einer UVV steht "du darfst" und in der FwDV "du darfst nicht" woran hat man sich dann zu halten?
    Geändert von bastelheini (02.09.2009 um 14:29 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
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    2.942
    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wenn in einer UVV steht "du darfst" und in der FwDV "du darfst nicht" woran hat man sich dann zu halten?
    Da es zwei verschiedene Vorschriften sind, sehe ich keinen derartigen Widerspruch.

  3. #3
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    2.841
    *seufz* Wir lernen schon in der JF: "Die erste Hand ist für uns, die zweite für den Einsatz" = Unsere Sicherheit geht IMMER vor allem anderen!

    Ich sehe es wie überhose!
    Und als Einheitsführer muss ich das Risiko eingehen und abwarten bis ich weiß ob da noch AGT aus dem zweiten Auto rausspringen, oder ob da evtl. ein Auto ohne AGT kommt...
    Andersrum, wenn ich als AGT ausm Haus komme und mitbekomme das mein Einheitsführer keinen Sicherheitstrupp gestellt hat, wird ihm sein Popo sehr schmerzen.... und ich werde mir dann noch mal überlegen ob ich in den Innenangriff gehe wenn er Einheitsführer ist, ohne vorher zu sehen das da brav ein Sicherheitstrupp steht...

    Achja, man kann den Sicherheitstrupp auch anders draußen nutzten ohne ihn zuweit zu entfernen......
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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