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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    22.11.2005
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Von welcher DV?
    welche kennst du und von welcher kann man dann abweichen ???

    Gruß Michael

    PS: is wohl eine gegenfrage
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    2.942
    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    welche kennst du und von welcher kann man dann abweichen ???
    Bundesweit 10, dazu eine Hamburger Spezialität, dann ein paar ehemalige/abgeschaffte, ein paar geplante...

    Über die Abweichungsbestimmung in der DV 3 hab ich weiter oben schon was geschrieben. Diese ist nicht an Menschenrettung geknüpft, Abweichungen kann man auch machen, wenn man sonst den Keller nicht trocken oder die Katze nicht vom Baum bekommt. Und auf die anderen DV's hat diese Bestimmung keine Auswirkung.

    Deshalb interessiert mich, wie die LFS BaWü das sieht. Evtl. gab es eine solche, UVV-ähnliche Formulierung in der "BaWü-Zwischenlösung" AA3?


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Was mir aber auffällt, ist die Tasache, dass es soviel Diskussion um einen eigentlich durch Vorschriften abgedeckten Bereich gibt.
    In meiner beruflichen Ausbildung war der Lieblingssatz eines Lehrers: "Bevor ihr über Vorschriften oder Gesetze fachsimpelt, tut euch und den anderen wenigstens den einen herzensguten Gefallen, und schaut sie euch mal an..."
    Geändert von überhose (02.09.2009 um 22:55 Uhr)

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