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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von stadl21
    Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden!
    Sagt wer? Steht wo? Hiergibt es die gängigsten DV als Zitierhilfe..

    Zitat Zitat von stadl21
    Wenn dies der Fall ist und es not tut, da kannste es nicht fertig bringen, 2 Leute draußen stehen zu lassen, wenn drin ne Familie im Rauch eingeschlossen ist.

    Es geht hier um Menschenleben in Gefahr und nicht um eine Oma (die eh schon mausetot ist).
    Die Menschenleben sind auch in Gefahr wenn 2 Angriffstrupps ohne zeitnahen Sicherheitstrupp vorgehen. Nur sind dann x+ 4 Leben in Gefahr..

    Zitat Zitat von stadl21
    Du weisst ganz genau, dass noch genug Verstärkung auf Anfahrt ist, die werden schon nicht in eine Massenkarambulage verwickelt werden. Von mir aus, gehen wir halt mal davon aus, dass die nachfolgenden Autos verunglücken, der Angriffstrupp und der eigentliche Sicherungstrupp führt keine aufwendigen Löscharbeiten durch, sondern holt nur möglichst schnell die Leute raus.

    Für mich alles ein wenig zu viel Mutmaßung.. ich lasse mich darauf ein wenn ein weiter Trupp sich am ausrüsten ist. Sollten dann aber Fehler an den PA festgestellt werden (wobei das bei 4 Geräten sehr unwahrscheinlich ist) muss man sich was anderes überlegen und einen Trupp zurückziehen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Sagt wer? Steht wo?

    Da:
    Ein Atemschutzeinsatz kann je nach Situation auch im Außenangriff notwendig
    sein; für die Stellung des Sicherheitstrupps die Einsatzgrundsätze nach 7.2 FwDV 7
    beachten.
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  3. #3
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Da:
    Ein Atemschutzeinsatz kann je nach Situation auch im Außenangriff notwendig
    sein; für die Stellung des Sicherheitstrupps die Einsatzgrundsätze nach 7.2 FwDV 7
    beachten.
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    schön.. das mit der UVV im § 17 (1) hatte ich schon erwähnt.

    Nur doof das der Sicherheitstrupp nicht in der UVV sondern in der FwFv steht.. und nun?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  4. #4
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    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den
    Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften in Verantwortung des
    Einheitsführers abgewichen werden (vergl. § 17 (1) GUV-V C 53)
    Praxisbeispiel:

    Deine Feuerwehr hat nur einen Winkelschleifer. Bei dem ist aber die Prüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte seit 4 Wochen abgelaufen weil keiner Zeit hatte das Ding wegzubringen.

    Jetzt kommt ein Einsatz bei dem ein Junger Mann sich mit einem Metallteil vereint hat. Der Notarzt sagt das der Patient noch genau 5 Minuten hat sonst wäre er entweder tot oder könnte sein Leben lang als Dr House Double auftreten.

    Jetzt kann der EL entscheiden gegen die UVV den Winkelschleifer einzusetzen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Ich werde ganz klar nur den Angriffstupp zur Menschen Rettung schicken!
    Der Rettungstrupp wird angewiesen sobald das nächte Fahrzeug mit weiteren Atemschutz Trupps Eintrifft, unverzüglich den Angriffstrupp zu Unterstützen...!

    So und nicht anders, mache ich es in der Praxis!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  6. #6
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    ... Ok, ich geb mich geschlagen! :-)
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