Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
meine Frage ist heute, ob ein Sicherheitstrupp entfallen darf bzw. parallel zum Angrifftrupp in den Innenangriff geschickt werden darf/sollte wenn Menschenleben in Gefahr sind, bzw der begründete Verdacht besteht, das Personen im Haus sind.
Nein. Wir sind die Feuerwehr, kein Selbstmordkommando. Die Unfallberichte verschiedener Atemschutzunfälle zeigen, dass eine Rettung eines in Not geratenen Trupps (und selbst nur eines Truppmitgliedes) schon weitaus mehr Zeit und Personal in Anspruch nimmt, als man mit einem Sicherheitstrupp bereit stehen hat. Da ist es meiner Ansicht nach einfach Irrsinn, selbst darauf auch noch verzichten zu wollen.

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Ich bin kein FWler, aber stand da nicht irgendwo etwas von "Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden?"
Das steht in der UVV, und gilt auch nur für diese (Und ist selbst dort einzelfallbezogen, kein Allheilmittel. Kapieren viele nicht, ist aber so.).

Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
Ich finde, wenn man genau weiss, es ist ja schon Verstärkung auf Anfahrt, dann soll man alles einsetzen was man hat. Das nächst eintreffende Fahrzeug stellt halt dann den Sicherheitstrupp.
Blöd, wenn das nächst eintreffende Fahrzeug
- doch nicht eintrifft (siehe Anfahrtunfälle der letzten Jahre).
- (zu) spät eintrifft.
- besatzungsmäßig auch noch keinen SiTr stellen kann (Anzahl PA-Träger).
- aufgrund technischer Probleme am PA keinen SiTr stellen kann (SiTr muss nach FwDV die Einsatzkurzprüfung erledigt haben!).
Dazu kommt, dass der "Nachrücker-SiTr" keine Ahnung hat, auf welchem Weg und mit welchem Material der Angriffstrupp unterwegs ist. Besagte Unfallberichte zeigen, dass gerade für die Suche nach den Verunglückten oft ein Großteil der Zeit drauf geht (z.B. Tübingen) und man gut einschätzen sollte, welches Hilfsmittel man brauchen könnte (z.B. Köln- wie lange haben die ein Messer/Schere gesucht, um die Leine zu kappen?).

Die FwDV 7 schreibt doch eindeutig: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen" und "Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben."
Wieso kommen da immer wieder solche Diskussionen auf?