Hi,

bei dieser Diskussion kann ich die Argumente für BEIDE SEITEN gut verstehen und Nachvollziehen. Und ich sehe es genauso wie Alex, das nicht nur das "Nichtbefolgen" der DV im Falle eines Unglücks vom Richter geahndet werden kann, sondern ggf. auch das STURE BESTEHEN auf dieser... (Unterlassene Hilfeleistung z.B.)

Es kommt halt auf die Randumstände an. Und da ist zum Beispiel ein Hochhaus mit 10 Etagen und 40 Wohneinheiten wo in der obersten Wohnung VIELEICHT noch eine gehbehinderte Person ist völlig anders zu bewerten als ein evtl. nur eingeschossig ausgebautes EFH wo das Kleinkind SICHER im Gitterbett 2m hinter dem großen Fenster aus Normalglas liegt!

Daher kann man es ebend NICHT grundsätzlich so sagen.
Im ersten Fall denke ich ist ein vorgehen ohne SiTr. ein absolutes NoGO, wärend im zweiten Fall ein Nichtvorgehen sicherlich als unterlassene Hilfeleistung, im Schlimmsten Fall vieleicht sogar als "Totschlag durch Unterlassung" (Wenn man die Garantenstellung des/der FA bejaht) geahndet werden kann!

Ok, das mögen jetzt Extrembeispiele sein, aber beides nun auch nicht SO WEIT hergeholt und im Leben eines FA durchaus möglich...

Wobei eine Einschränkung möchte ich noch machen. ICh habe jetzt den Fall betrachtet wo der SiTr. noch nicht bereit ist. Das ist nochmal etwas völlig anderes als wenn ich einen SiTr. habe und diesen ebendfalls als A-Trupp zusätzlich reinschicke. Das kommt für mich höchstens im Betracht wo ebend ein Nichthandeln mit sehr großer Wahrscheinlich zu Todesfällen führen würde, aber das Risiko für die AGT trotzdem sehr gering ist...

Gruß
Carsten