Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Nein, da der §35 dich nur soweit von der StVO entbindet, wie es zur Erfüllung deiner Aufgaben nötig ist...

Somit gehört genau genommen auf Anschnallen auf der Einsatzfahrt dazu, was viele jedoch nicht machen... ;)

MfG Fabsi
Als alter Wortklauber will ich dir da mal teilweise widersprechen:

Zwar gilt die Einschränkung "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.", allerdings lt. Abs. 1 nur für "die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst"
Für den RD gilt nach Abs. 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Für mich heißt das: Wenn höchste Eile geboten ist, kann ich alle Regeln der StVO über Bord werfen (natürlich unter Beachtung des Abs. 8).

;-)

Gruß, Mr. Blaulicht