Zitat von telemanne Jetzt mal noch so ein Diskussionsanstoß: Hebelt § 35 StVO die Voraussetzungen von § 38 StVO aus??? :-) Nein, da der §35 dich nur soweit von der StVO entbindet, wie es zur Erfüllung deiner Aufgaben nötig ist... Somit gehört genau genommen auf Anschnallen auf der Einsatzfahrt dazu, was viele jedoch nicht machen... ;) MfG Fabsi
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