Salut..

Ich habe meine Amateurfunklizenz zu einer Zeit gemacht, wo tatsächlich
"der Besitz" und "das Betreiben" von Funkgeräten verboten waren.

Das galt vmtl. insbesondere für Funkgeräte wie SSB-fähige "CB-Funkgeräte",
deren Betrieb in DL nicht erlaubt ist (war? hat sich vielleicht mittlerweile geändert?
mache schon soooo lange kein cb-funk mehr ^^).
Sicherlich viel hier auch der private Besitz eines BOS-Funkgerätes darunter.

Ein Funkhändler, der in Geschäft oder Werkstatt diese Geräte rumliegen hat, fällt
ja m.E. nach eh nicht unter "privat". Mit entsprechender Genehmigung durch die
BNetzA (oder haben die auch schon wieder ihren Namen geändert?) ist nicht nur
Versuchsfunk, sondern auch Vorführfunk genehmigt, also auch der Betrieb durch/beim
Fachhändler unter gewissen Voraussetzungen.

Und selbst als Privatmann - warum soll ich mir denn nicht nen BOS 2m-Funkgerät auf
Amateurfunkfrequenzen umbauen und dort zuhören (als Lizenzinahber auch senden) ?
(Naja, AFuGs sind billiger, aber jeden morgen steht ein.....)

Gruss,
Tim

PS: Was war eigentlich die ursprüngliche Frage des Thread-Autors? *duck* *wegrenn*