im AFU Bereich darf ich FUG Selbst bauen
im AFU Bereich darf ich FUG Selbst bauen
Gute Laune Ist Das Beste
mir wurde immer gesagt das der Besitz und Das Benutzen der BOS Geräte ohne Genehmigung Strafbar sei. da man damit sehr vie Sch....e bauen kann
Gute Laune Ist Das Beste
dann haben dich diese leute angelogen
besitz ist nicht strafbar, betreiben ja
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
mit anderen Worten wenn ich ein FUG8 HÄTTE dürfte ich es besitzen ABER NICHT NUTZEN?
Gute Laune Ist Das Beste
richtig
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schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
aha
Gute Laune Ist Das Beste
Salut..
Ich habe meine Amateurfunklizenz zu einer Zeit gemacht, wo tatsächlich
"der Besitz" und "das Betreiben" von Funkgeräten verboten waren.
Das galt vmtl. insbesondere für Funkgeräte wie SSB-fähige "CB-Funkgeräte",
deren Betrieb in DL nicht erlaubt ist (war? hat sich vielleicht mittlerweile geändert?
mache schon soooo lange kein cb-funk mehr ^^).
Sicherlich viel hier auch der private Besitz eines BOS-Funkgerätes darunter.
Ein Funkhändler, der in Geschäft oder Werkstatt diese Geräte rumliegen hat, fällt
ja m.E. nach eh nicht unter "privat". Mit entsprechender Genehmigung durch die
BNetzA (oder haben die auch schon wieder ihren Namen geändert?) ist nicht nur
Versuchsfunk, sondern auch Vorführfunk genehmigt, also auch der Betrieb durch/beim
Fachhändler unter gewissen Voraussetzungen.
Und selbst als Privatmann - warum soll ich mir denn nicht nen BOS 2m-Funkgerät auf
Amateurfunkfrequenzen umbauen und dort zuhören (als Lizenzinahber auch senden) ?
(Naja, AFuGs sind billiger, aber jeden morgen steht ein.....)
Gruss,
Tim
PS: Was war eigentlich die ursprüngliche Frage des Thread-Autors? *duck* *wegrenn*
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
@Shinzon:
Ja, es gibt mittlerweile SSB im CB-Funk, benutzt aber kaum einer
Also, nach querlesen der ersten Beiträge:
Ich denke, wenn die betreffende HiOrg/Fw nicht genügend Geräte hat,
man selbst aber das Geld aufgebracht hat, ein Funkgeräte nach TR-BOS-Liste[1,2]
zu besitzen, warum sollte man dieses nicht der HiOrg/Fw schenken ? Kriegt
man ja u.U. noch ne Spendenquittung für .. und dann kann die HiOrg/Fw das
Gerät anmelden - im vergleich zu "kaufen und anmelden" glaub ich ein interessanter
Unterschied.
Gut, dann liegt das FuG halt nichtmehr daheim und wird mitgenommen, wenn man es
benötigt, sondern liegt an entsprechender Stelle im "Gerätehaus/-schrank".
Rechtlich halte ich diese Variante für eher durchführbar als alles andere, und sie hilft
am meisten. Nie wieder hat man "ein Funkgerät" zu wenig in der Situation, wo 4 FuGs
aber 5 Positionen zu besetzen sind. Und das sogar, wenn der "ex"Besitzer nicht im
Einsatz ist.
Klar ist, das ein nicht zulassungsfähiges Funkgerät "rechtlich" ausser Frage steht -
aber selbst da gibt's ja scheinbar manchen "Vorgesetzten", den die Funktion und
nicht die Zulassung interessiert. Hier muss jeder selbst seine Meinung haben, und
die Verhältnissmässigkeit der Mittel (Menschenleben, Funkstörung, Nichterreichbarkeit)
im Auge halten - situationsabhängig.
Gruss,
Tim
[1] http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...dfunk.pdf.html
[2] http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...05_07.pdf.html
--
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