Ergebnis 1 bis 15 von 74

Thema: Einsatzstellenfunk

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.
    steht bitte in welchem paragraphen in welchem gesetz?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    220
    wohl eher das benutzen als das besitzen.

    Aber das hatten wir ja schon geklärt.
    Rächdschraibrefoam?

  3. #3
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    wir schon
    nur der kollege hat wieder was anderes behauptet
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
    Registriert seit
    16.10.2006
    Beiträge
    26
    hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
    Gute Laune Ist Das Beste

  5. #5
    Registriert seit
    16.10.2006
    Beiträge
    26
    TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

    1.
    Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
    Gute Laune Ist Das Beste

  6. #6
    Registriert seit
    16.10.2006
    Beiträge
    26
    TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    Gute Laune Ist Das Beste

  7. #7
    Registriert seit
    16.10.2006
    Beiträge
    26
    Händler die Reparieren die dinger und haben auch bestimmt ne genemigung
    Gute Laune Ist Das Beste

  8. #8
    Spyfreak Gast
    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen
    TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

    1.
    Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
    *lol* Jetzt hast du genau den Paragraphen rausgesucht, der uns vor Wanzen und anderen abhoergeraeten schuetzen soll. Ein FuG ist doch nicht bestimmt um verdeckt das nicht oeffentlich gesprochene Wort abzuhoeren *lacht*

  9. #9
    Registriert seit
    25.09.2007
    Beiträge
    220
    Tja.

    -Achtung Ironie!-
    Dann gehören jetzt alle Händler die im Besitz eines oder mehrerer FuG's sind in den Knast.

    Lasst uns die Wirtschaft ankurbeln!
    -Ende Ironie-

    *lol*

    Edit:
    Das die POL selbst nicht immer alles besser weiß, hatten wir meines erachtens auch schon geklärt... (war nen anderer Thread -> Winkerkelle und so)
    Rächdschraibrefoam?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •