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Thema: Einsatzstellenfunk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi zusammen, hi ManuelFF.

    Was soll denn das eigentlich?
    Meistens bin ich hier nur stiller Mitleser und geb keine Kommentare a là "Du bist zu wichtig für die Feuerwehr" ab, wie es einige andere gerne machen

    Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle - ManuelFF - mal folgendes Fragen:
    Du stellst im Forum eine Frage:
    Zitat: "Darf ich meinen 2m Handfunk in dem Fall benutzen, beziehungsweise auch während der Veranstaltung mithören?"

    Dann kommen mehrere Antworten mit unterschiedlichsten Argumenten, laufen aber alle auf das gleiche raus : NEIN

    Und du reagierst ablehnend, spielst das beleidigte "Opfer", ...

    Warum stellst Du dann überhaupt diese Frage hier herein?
    Du hast Deine Antwort selbst geschrieben, du wirst das RK selbst fragen, die Meinungen von hier ignorierst Du...

    Da hätte man sich diesen ganzen Thread sparen können !!!

    Ich finde es schade, dass in letzter Zeit - unabhängig von diesem Thread - es immer aufs gleiche hinausläuft!!!


    Viele Grüße,
    Uev

  2. #2
    ManuelFF Gast
    Zitat Zitat von uev03 Beitrag anzeigen
    Was soll denn das eigentlich?
    Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle - ManuelFF - mal folgendes Fragen:
    Du stellst im Forum eine Frage:
    Zitat: "Darf ich meinen 2m Handfunk in dem Fall benutzen, beziehungsweise auch während der Veranstaltung mithören?"
    Dann kommen mehrere Antworten mit unterschiedlichsten Argumenten, laufen aber alle auf das gleiche raus : NEIN

    Und du reagierst ablehnend, spielst das beleidigte "Opfer", ...

    Warum stellst Du dann überhaupt diese Frage hier herein?
    Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

    Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
    Sowas nennt man Diskussion ;-)

    Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

    Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

    Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

    manuel

  3. #3
    Registriert seit
    16.10.2006
    Beiträge
    26
    Zitat Zitat von ManuelFF Beitrag anzeigen
    Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

    Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
    Sowas nennt man Diskussion ;-)

    Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

    Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

    Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

    manuel
    Das HFG Hast Du Privat im BOS Nicht zu Benutzen punkt lass dir vom Veranstalter ein Betribs HFG Geben. ganz Egal ob HiOrg oder nicht Ein FUG 10,11,13,8 Hat im Privat Besitz nichts zu suchen würde mal im TKG nach schauen.

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.

    wenn du ausser dienst der FF;PI;DRK; bist hast du nix auf den BOS Kanäle zu suchen Punkt.
    Gute Laune Ist Das Beste

  4. #4
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    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.
    steht bitte in welchem paragraphen in welchem gesetz?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
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    220
    wohl eher das benutzen als das besitzen.

    Aber das hatten wir ja schon geklärt.
    Rächdschraibrefoam?

  6. #6
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    2.332
    wir schon
    nur der kollege hat wieder was anderes behauptet
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    26
    hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
    Gute Laune Ist Das Beste

  8. #8
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    220
    Tja.

    -Achtung Ironie!-
    Dann gehören jetzt alle Händler die im Besitz eines oder mehrerer FuG's sind in den Knast.

    Lasst uns die Wirtschaft ankurbeln!
    -Ende Ironie-

    *lol*

    Edit:
    Das die POL selbst nicht immer alles besser weiß, hatten wir meines erachtens auch schon geklärt... (war nen anderer Thread -> Winkerkelle und so)
    Rächdschraibrefoam?

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