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Thema: Einsatzstellenfunk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von ManuelFF Beitrag anzeigen
    Ähm, ich weiß ja nicht, ob du dir jetzt nur bestimmte Stichworte gesucht hast um die Antwort posten zu können oder alles gelesen hast.

    Aber erstens ist die Antwort nicht grundsätzlich nein, sondern unter bestimmten Bedingungen darf man das schon und gewisse Nachfragen / Diskussionen ob es unter den und den umständen denn nun doch zugelassen ist, find ich vollkommen in ordnung.
    Sowas nennt man Diskussion ;-)

    Und außerdem: Es sind doch auch noch andere Lösungsmöglichkeiten von den Leuten gekommen die ich (auch wenns vielleicht nicht rüberkommt) dankend entgegennehme und mir auch gedanken dazu mache.

    Beispielsweise die Geschichte mit den Security FuGs ob man da nochmal ansetzt. Oder die Rasterplanung für die Fläche macht! Das haben wir bisher nicht ganz so krass gemacht, wär aber vielleicht sinnvoll wnen mann dann telfonisch nur durchgibt: "einsatzart - rasternummer - zusatzinfos"

    Also sinnlos find ich diesen thread ÜBERHAUPT nicht

    manuel
    Das HFG Hast Du Privat im BOS Nicht zu Benutzen punkt lass dir vom Veranstalter ein Betribs HFG Geben. ganz Egal ob HiOrg oder nicht Ein FUG 10,11,13,8 Hat im Privat Besitz nichts zu suchen würde mal im TKG nach schauen.

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.

    wenn du ausser dienst der FF;PI;DRK; bist hast du nix auf den BOS Kanäle zu suchen Punkt.
    Gute Laune Ist Das Beste

  2. #2
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    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen

    der Besitz eines BOS FUG ist Privat Strafbar.
    steht bitte in welchem paragraphen in welchem gesetz?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    wohl eher das benutzen als das besitzen.

    Aber das hatten wir ja schon geklärt.
    Rächdschraibrefoam?

  4. #4
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    wir schon
    nur der kollege hat wieder was anderes behauptet
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
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    hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
    Gute Laune Ist Das Beste

  6. #6
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    TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

    1.
    Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
    Gute Laune Ist Das Beste

  7. #7
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    TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
    Gute Laune Ist Das Beste

  8. #8
    Spyfreak Gast
    Zitat Zitat von pc-recycling Beitrag anzeigen
    TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen

    1.
    Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
    *lol* Jetzt hast du genau den Paragraphen rausgesucht, der uns vor Wanzen und anderen abhoergeraeten schuetzen soll. Ein FuG ist doch nicht bestimmt um verdeckt das nicht oeffentlich gesprochene Wort abzuhoeren *lacht*

  9. #9
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    Tja.

    -Achtung Ironie!-
    Dann gehören jetzt alle Händler die im Besitz eines oder mehrerer FuG's sind in den Knast.

    Lasst uns die Wirtschaft ankurbeln!
    -Ende Ironie-

    *lol*

    Edit:
    Das die POL selbst nicht immer alles besser weiß, hatten wir meines erachtens auch schon geklärt... (war nen anderer Thread -> Winkerkelle und so)
    Rächdschraibrefoam?

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