Hi Alex,
Die GP900-EX sind nicht nur per Einzelgenehmigung zugelassen ;-)
Diese sind zulässig wo EX Geräte beschafft werden sollen.
Genauso wie die HFG164-EX und MX1000-EX, TP9-EX, SE140-EX, SE160-EX...
Diese Geräte sind auch zb.in der offiziellen Liste "eures" STMI aufgeführt:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...2006_12_27.pdf
(Seite 36)
Allerdings ist hier die Angabe in der spalte BOS-Prüfnummer für all diese Geräte falsch, denn ausser dem GDC Gerät gab es diese Geräte NIEMALS als EX-Version mit BOS-Zulassung.
Auch die FTZ-Nummern entsprechen denen der BETRIEBSFUNK Versionen...
(Ansonsten bis auf die Teleport Serien bei BOS und BeFU anders!)
Also das funktioniert so nicht! Ersteinmal ist das GP900 ja sowieso nur ein 16Kanal Gerät welches KEIN Display hat. Daher scheidet das aus. Die Geräte sind von der HW anders aufgebaut.
Also kämen nur die GP900-99 oder die MT2100(MTS2000FP) mit TOP-Display in betracht.
Das GP900-99 ist hardwaremäßig absolut mit dem GP900-11b identisch. Auch die Bedienung und die Displaymeldungen (LST-Anzeige im Display, Selftest beim Start usw...)sind gleich!
Allerdings fehlen die 11b typischen Merkmale wie Bandlagenumschaltung und es sind maximal 99 Kanäle schaltbar. Die Unterschiede liegen hier aber NUR in der Programmierung des Controllers.
Angeblich soll es ja durch beschreiben mit dem anderen CP funktionieren... Das ist aber definitiv ein Gerücht und nicht mehr. Die CP´s sind völlig anders aufgebaut (Tuningdaten stehen an anderer Stelle, Seriennummer ebenfalls.) so das man nur ein totes Gerät erhält wenn man aus einem GP900-99 ein FuG11b machen will oder umgekehrt!
Die MT2100 haben wieder eine völlig andere Controllerplatine, so das es sowieso ausscheidet!
Ja, hinsichtlich der Zulässigkeit ist das richtig.Zitat von Fabpicard
Flashe ich ein Betriebsfunkgerät habe ich offiziell kein zugelassenes BOS Funkgerät!
Der Witz ist aber:
Ist mein BOS-MTS2010 (FuG10b) an der HF-Stufe defekt und nehme ich zur Reparatur die HF-Stufe aus einem Betriebsfunk-MTS2000-FP als Ersatz, so ist das natürlich zulässig!
(neuabgleich Vorrausgesetzt)
Fällt das Gerät am nächsten Tag runter und das Display geht zu Bruch kann ich natürlich auch eine komplette Front von meinem Betriebsfunk MTS2000-FP nehmen (wo ja eh keine HF Stufe mehr drin ist!) und diese incl Display an mein MTS2010 pappen.
Das ist zulässig! Sogar egal ob ich nun den MTS2000 Aufkleber dran lasse oder dem Gerät einen neuen MTS2010 Aufkleber spendiere.
Kaum habe ich das Gerät nun wieder betriebsfertig, so verreckt mir plötzlich meine Steuerung! Was nun?
Lösung: Ich nehme die Steuerung aus meinem MTS2000-FP (ohne Front und HF-Stufe), spiele die FuG Firmware auf (=Flashen) und setze die als Ersatzteil in mein Original MTS2010.
Natürlich den Abgleich nicht vergessen und ich habe ein funktionierendes Gerät!
Das ist Zulässig!
Aber die böse funkgerätezerstörende Einsatzkraft schlägt erneut zu!
Jetzt muss auch noch der LST Schalter dran glauben, die Antenne ist auch schon Porös.
Aber kein Problem: Ich habe ja noch meinen Ersatzteilspender, mein Betriebsfunk MTS2000-FP wo die Front,die HF-Stufe und die Steuerung ja bereits fehlen!
Also nehme ich noch die Schalterplatte und tausche diese aus. Die besser erhaltene Antenne vom MTS2000 verwende ich auch noch... Nun funktioniert mein Original MTS2010-10b wieder perfekt!
Das ist Zulässig!
Meine Einsatzkraft, glücklich über das wieder fitte Funkgerät möchte es wieder Einsatzbereit machen und mit einem neuen Akku versehen. Wenn da nur nicht diese Wurstfinger währen...
Es kommt wie es kommen musste und die Haltestege der Akkurückwand brechen ab!
Also muss ich die Rückwand tauschen... Kein Problem, ich habe ja noch mein MTS2000-FP, was ja nur noch aus der Rückwand besteht. Nun muss ich nur noch sehen das ich den Seriennummernaufkleber sauber rüberbekomme (schwierig, aber möglich! Allerdings werde ich HIER nicht breittreten wie das zerstörungsfrei geht!)
Leider klappt das nicht immer und der zerbröselt mir. Also nehme ich ein normales Papieretikett und schreibe die Seriennummer Handschriftlich selbst drauf, schleißlich will ich ja wissen welches Gerät das ist (Inventarliste!). Wenn ich aber faul bin, dann könnte ich auch ganz einfach den alten (MTS2000-FP) aufkleber drauf lassen, verboten währe das nicht!
Nun funktioniert das Gerät wieder...
Das ist Zulässig!
Jetzt kann ich mein ORIGINAL MTS2010 wieder an meine Einsatzkraft ausgeben und mir ersteinmal ein kühles Blondes aus einer der vielen Bierkisten gönnen die mir der FuG-Zerstörer inzwischen vorbeibringen musste!
***
Vielleicht wird jetzt ein wenig deutlich wie verrückt die Situation manchmal ist!
Ich habe jetzt ein Gerät, das nach den vielen Reparaturen (die ja auch an einem Tag passieren könnten) immer noch ein zugelassenes FuG10b ist, welches aber zu einhundert Prozent eigendlich ein MTS2000-FP ist!
Es ist nichts getrickst, nichts irgendwie beschönigt und ich kann überall erzählen was ich damit gemacht habe. Das Gerät ist und bleibt zulässig!
Wenn ich aber nun ein MTS2000-FP nehme und daraus ein MTS2010-10b flasche, so ist das offiziell NICHT zulässig dieses auf BOS Frequenzen zu betreiben.
Wo aber liegt nun der Unterschied zwischen den beiden Gerät, ausser das ich das eine benutzen darf und das andere nicht???
Und das ist das Dilemma mit dem sich viele herumschlagen...
Natürlich gibt es eindeutige Regelungen und es darf keinesfalls passieren das gerade auf BOS-Frequenzen mit irgendwas herumgesendet wird! Aber wenn der Unterschied wirklich nur noch darin besteht das mal jemand entscheiden hat aus dem einen Gerät machen wir ein MTS2000, aus dem anderen ein MTS2010 (und natürlich im Preis), so kommt man ins grübeln!
Und das es eindeutige Regelungen gibt... Naja, ich (und viele andere) hatten auch schon mal nen Punkt in Flensburg...
Daher halte ich das ganze schon für etwas Diskussionswürdig...
---Fortsetzung---





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