hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
hab nen bekannten bei der Polizei und bei dem mal nach gehakt
Gute Laune Ist Das Beste
TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen
1.
Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. ...
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TKG 2004 § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
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Händler die Reparieren die dinger und haben auch bestimmt ne genemigung
Gute Laune Ist Das Beste
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Moin moin "pc-recycling"..
Dein §90 bezieht sich meiner nicht-fachlichen Meinung nach auf "Wanzen",
z.B. ein Sender, der in eine Tischlampe eingebaut wird, um den Chef der
Firma zu belauschen, wenn er am Schreibtisch sitzt - nicht aber auf ein BOS-
Funkgerät (welches der Sache nach an sich nicht "nicht" als Funkgerät zu
erkennen ist).
Dein §89 hat mit Empfangsanlagen zu tun, nicht dem Besitz, aber dem Betrieb.
Stell dir vor, man darf sich sogar Funkgeräte selbst bauen - und unter gewissen
Umständen sogar Betreiben! Wo du die Rechtsgrundlage findest, weisst du sicher.
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
im AFU Bereich darf ich FUG Selbst bauen
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mir wurde immer gesagt das der Besitz und Das Benutzen der BOS Geräte ohne Genehmigung Strafbar sei. da man damit sehr vie Sch....e bauen kann
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