Moin moin "pc-recycling"..
Dein §90 bezieht sich meiner nicht-fachlichen Meinung nach auf "Wanzen",
z.B. ein Sender, der in eine Tischlampe eingebaut wird, um den Chef der
Firma zu belauschen, wenn er am Schreibtisch sitzt - nicht aber auf ein BOS-
Funkgerät (welches der Sache nach an sich nicht "nicht" als Funkgerät zu
erkennen ist).
Dein §89 hat mit Empfangsanlagen zu tun, nicht dem Besitz, aber dem Betrieb.
Stell dir vor, man darf sich sogar Funkgeräte selbst bauen - und unter gewissen
Umständen sogar Betreiben! Wo du die Rechtsgrundlage findest, weisst du sicher.
Gruss,
Tim