Händler die Reparieren die dinger und haben auch bestimmt ne genemigung
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Gute Laune Ist Das Beste
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Moin moin "pc-recycling"..
Dein §90 bezieht sich meiner nicht-fachlichen Meinung nach auf "Wanzen",
z.B. ein Sender, der in eine Tischlampe eingebaut wird, um den Chef der
Firma zu belauschen, wenn er am Schreibtisch sitzt - nicht aber auf ein BOS-
Funkgerät (welches der Sache nach an sich nicht "nicht" als Funkgerät zu
erkennen ist).
Dein §89 hat mit Empfangsanlagen zu tun, nicht dem Besitz, aber dem Betrieb.
Stell dir vor, man darf sich sogar Funkgeräte selbst bauen - und unter gewissen
Umständen sogar Betreiben! Wo du die Rechtsgrundlage findest, weisst du sicher.
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
im AFU Bereich darf ich FUG Selbst bauen
Gute Laune Ist Das Beste
mir wurde immer gesagt das der Besitz und Das Benutzen der BOS Geräte ohne Genehmigung Strafbar sei. da man damit sehr vie Sch....e bauen kann
Gute Laune Ist Das Beste
dann haben dich diese leute angelogen
besitz ist nicht strafbar, betreiben ja
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mit anderen Worten wenn ich ein FUG8 HÄTTE dürfte ich es besitzen ABER NICHT NUTZEN?
Gute Laune Ist Das Beste
richtig
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Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Salut..
Ich habe meine Amateurfunklizenz zu einer Zeit gemacht, wo tatsächlich
"der Besitz" und "das Betreiben" von Funkgeräten verboten waren.
Das galt vmtl. insbesondere für Funkgeräte wie SSB-fähige "CB-Funkgeräte",
deren Betrieb in DL nicht erlaubt ist (war? hat sich vielleicht mittlerweile geändert?
mache schon soooo lange kein cb-funk mehr ^^).
Sicherlich viel hier auch der private Besitz eines BOS-Funkgerätes darunter.
Ein Funkhändler, der in Geschäft oder Werkstatt diese Geräte rumliegen hat, fällt
ja m.E. nach eh nicht unter "privat". Mit entsprechender Genehmigung durch die
BNetzA (oder haben die auch schon wieder ihren Namen geändert?) ist nicht nur
Versuchsfunk, sondern auch Vorführfunk genehmigt, also auch der Betrieb durch/beim
Fachhändler unter gewissen Voraussetzungen.
Und selbst als Privatmann - warum soll ich mir denn nicht nen BOS 2m-Funkgerät auf
Amateurfunkfrequenzen umbauen und dort zuhören (als Lizenzinahber auch senden) ?
(Naja, AFuGs sind billiger, aber jeden morgen steht ein.....)
Gruss,
Tim
PS: Was war eigentlich die ursprüngliche Frage des Thread-Autors? *duck* *wegrenn*
--
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@Shinzon:
Ja, es gibt mittlerweile SSB im CB-Funk, benutzt aber kaum einer
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