Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
evtl. mit dem Hinweis auf §323 "Erste Hilfe" etc. reichen, um solche Menschen mundtot zu machen.
Ich kann dir da nur voll zustimmen... Jedoch "Handtot" schaffst du damit eventuell nicht...

Hoffen wir mal, dass es nur selten vorkommt ;)

Aber sonst hilft halt im äussersten Extremfall leider nur das "Faus auf Auge Syndrom" um dann helfen zu können...
(Körperliche Gewalt muss aber wirklich der Letzte Ausweg sein...)

MfG Fabsi