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Thema: Behinderung der Erstmaßnahmen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich muss mich da sebhp anschließen!

    Allerdings auch mit Verweis auf die Verhältnissmässigkeit. Wenn da eine Person die offensichtlich schwer verletzt ist liegt und mich jemand daran hindert zu helfen, dann gehe ich notfalls auch mit körperlicher Gewalt gegen die Person vor wenn Worte nicht helfen.
    Bei sowas würde mir odentlich der Hut hochgehen!!

    Derjenige kann sich aber auch sicher sein, dass er neben entsprechenden Blauen Flecken noch zusätzlich Ärger mit der Pol am Hals hat!!
    MFG Flo

  2. #2
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    Meiner Meinung nach muss man da gar nicht zur physischen Gewalt greifen. Solche Leute würde ich einfach ignorieren. Wenn man mich dann vom Verletzten wegziehen will, müsste doch eingentlich eine scharf gesprochene Bemerkung - evtl. mit dem Hinweis auf §323 "Erste Hilfe" etc. reichen, um solche Menschen mundtot zu machen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    evtl. mit dem Hinweis auf §323 "Erste Hilfe" etc. reichen, um solche Menschen mundtot zu machen.
    Ich kann dir da nur voll zustimmen... Jedoch "Handtot" schaffst du damit eventuell nicht...

    Hoffen wir mal, dass es nur selten vorkommt ;)

    Aber sonst hilft halt im äussersten Extremfall leider nur das "Faus auf Auge Syndrom" um dann helfen zu können...
    (Körperliche Gewalt muss aber wirklich der Letzte Ausweg sein...)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Aber sonst hilft halt im äussersten Extremfall leider nur das "Faus auf Auge Syndrom" um dann helfen zu können...
    Sorry, aber dem muß ich absolut widersprechen!

    Was meinst Du denn, was passiert, wenn Du demjenigen aufs Auge haust?
    Entweder Du schlägst fest genug zu, daß er bewußtlos wird. Dann hast Du zwei Patienten, mit etwas Pech noch eine verstauchte Hand, also drei Patienten.
    Oder er wird nicht bewußtlos und schlägt zurück, d.h. eine handfeste Schlägerei Ergebnis: Drei Patienten, und dem eigentlichen Opfer ist nicht geholfen.
    Du hast dann noch ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hals.

    Im beschriebenen Fall hilft nur eine vernünftige De-Eskalationsstrategie. Wenn Du dazu nicht fähig bist, kann ich Dir nur raten eine entsprechende Schulung zu besuchen, oder im Ernstfall die 'störende' Person zu ignorieren und Deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).

    Gruß,
    ahk

  5. #5
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    Zitat Zitat von ahk
    Sorry, aber dem muß ich absolut widersprechen!

    Was meinst Du denn, was passiert, wenn Du demjenigen aufs Auge haust?
    Entweder Du schlägst fest genug zu, daß er bewußtlos wird. Dann hast Du zwei Patienten, mit etwas Pech noch eine verstauchte Hand, also drei Patienten.
    Oder er wird nicht bewußtlos und schlägt zurück, d.h. eine handfeste Schlägerei Ergebnis: Drei Patienten, und dem eigentlichen Opfer ist nicht geholfen.
    Du hast dann noch ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hals.

    Im beschriebenen Fall hilft nur eine vernünftige De-Eskalationsstrategie. Wenn Du dazu nicht fähig bist, kann ich Dir nur raten eine entsprechende Schulung zu besuchen, oder im Ernstfall die 'störende' Person zu ignorieren und Deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).
    Du solltest nicht immer nur einen Satz lesen, sondern auch die Beiträge darüber ^^

    Nehmen wir mal an: (Hoffentlich passierst so nie)

    Ein schwerer VU, mit eingeklemmter bewusstloser Person die zu verbluten droht...

    Dich versucht ein Mann, der vor dir (du und er privat) an der Unfallstelle war, die von der Hilfeleistung ab zu halten...

    Du schöpfst alles nur menschenmögliche an Deeskalation aus, was es gibt...

    Hilft alles nix, also ignorierst du ihn und versucht zum Patienten zu kommen...

    Jetzt wird er handgreiflich und versucht DICH mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln von der Hilfeleistung ab zu halten...

    Was jetzt??? Verbluten lassen???

    Genau um diesen fast Unmöglichen Fall ging es bei meiner Bemerkung ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Na ja, das von Dir beschriebene Szenario ist doch wohl eher im Bereich blühende Phantasie einzuordnen.

    Anstatt den original Beitrag mit diesen Gewaltphantasien zu entwickeln, sollte man sich von Anfang an Gedanken über die Deeskalation machen.

    Der original Brief steht im übrigen im Gästebuch vom BRK Berchtesgaden
    http://www.kvberchtesgaden.brk.de/in...stebuch/gb.php
    (Eintrag 289). Und da ist ist wirklich nur von einem verbalen Wichtigmacher die Rede.
    Der Einsatz ist hier beschrieben:
    http://www.kvberchtesgaden.brk.de/ak...hp?id2=070810a

    Gruß,
    ahk

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