Zitat Zitat von sebhp Beitrag anzeigen

Ein Kamerad aus unserer Wehr hat mal einer Dame die Feuerwehraxt in die Motorhaube gewaschen, dass es nur so gescheppert hat. Grund: Schwerer VU und besagte Dame wollte mit dem PKW durch die Absperrung, bzw. war schon vorbei und sich durch die Unfallstelle mogeln. Bezahlen musste er den Schaden nicht.
Wirklich dreist war, dass sie vorher schon rumgenölt hat und schliesslich ihren Wagen aus der Kolonne raus fuhr und auf der Gegenspur eine Handvoll wartender PKWs bis zur Absperrung links überholte, obwohl wir ihr klar gemacht hatten, dass sie nicht durch kommt.
klarer fall
sachbeschädigung

Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
Als Einsatzkraft der Feuerwehr ist man berechtigt auf Weisung des GF bzw. des EL gewisse Rechte der Person einzuschränken. Wenn diese Einschränkungen missachtet werden droht STRAFANZEIGE!
aha feuerwehr ist das selbe wie die polizei?
der el steht höher wie das grundgesetz?
welche rechte darf ich einschränken?
und für was wird diese anzeige gestellt?

gab es net mal in bayern die gesetzesidee gaffer die behindern mit 10000mark geldstrafe zu belegen?