
Zitat von
F64098
Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
TH-Sätze, RW und TLF gibt es in den Stützpunktwehren, die DL nur im Schwerpunkt (der hat mehrere Züge und die sind nie komplett weg). Die "Dorffeuerwehren" gehören auch zur Kommune!

Zitat von
F64098
Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
Art. 5 Abs. 2 BayFwG
Entschuldigung, ich hätte wissen müssen, dass die Südpreussen mal wieder ihr eigenes Süppchen kochen müssen ;-). Nach §5Abs.1 trete ich in Bayern ja auch nicht in die Feuerwehr ein, sondern in einen Verein der, wenn er Lust hat, mir erlaubt um als "Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehren" mitmachen zu dürfen...

Zitat von
BayFwG
Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
gestellt.

Zitat von
F64098
Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.
Das brauche ich nicht. Leistungsfähig ist die (kommunale) Feuerwehr trotzdem. Ausserdem wird auch die Hilfsfrist von 15 Minuten locker eingehalten! Es ist ja immer nur eine OFw weg, die NachbarOFw ist idR. weniger als 6km weg.

Zitat von
F64098
Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.
Kannte ich bisher nicht so. Die SEG wird, so kenne ich es, wie die Fw aus Freiwilligen gebildet und ist 1. der erweiterte RD und 2. KatS-Einheit.
Bei Betrachtung als KatS-Einheit sind aber besondere Dinge zu beachten:
1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975) für die Niedersachsen unter uns: NEIN es ist nicht mal wieder an der Zeit!
2. die Einsatz-Vorlaufzeit (Zeit vom Alarm bis zur Meldung: 'Marschbereitschaft hergestellt') beträgt idR mindestens 90 Minuten! Bis dahin ist auch die nächste SEG marschbereit und es sind weitere Kräfte alarmiert.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator