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Thema: Einsatzbereitschaft FF

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von F64098
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
    TH-Sätze, RW und TLF gibt es in den Stützpunktwehren, die DL nur im Schwerpunkt (der hat mehrere Züge und die sind nie komplett weg). Die "Dorffeuerwehren" gehören auch zur Kommune!

    Zitat Zitat von F64098
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG
    Entschuldigung, ich hätte wissen müssen, dass die Südpreussen mal wieder ihr eigenes Süppchen kochen müssen ;-). Nach §5Abs.1 trete ich in Bayern ja auch nicht in die Feuerwehr ein, sondern in einen Verein der, wenn er Lust hat, mir erlaubt um als "Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehren" mitmachen zu dürfen...
    Zitat Zitat von BayFwG
    Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
    (1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
    gestellt.

    Zitat Zitat von F64098
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.
    Das brauche ich nicht. Leistungsfähig ist die (kommunale) Feuerwehr trotzdem. Ausserdem wird auch die Hilfsfrist von 15 Minuten locker eingehalten! Es ist ja immer nur eine OFw weg, die NachbarOFw ist idR. weniger als 6km weg.


    Zitat Zitat von F64098
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.
    Kannte ich bisher nicht so. Die SEG wird, so kenne ich es, wie die Fw aus Freiwilligen gebildet und ist 1. der erweiterte RD und 2. KatS-Einheit.

    Bei Betrachtung als KatS-Einheit sind aber besondere Dinge zu beachten:
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975) für die Niedersachsen unter uns: NEIN es ist nicht mal wieder an der Zeit!
    2. die Einsatz-Vorlaufzeit (Zeit vom Alarm bis zur Meldung: 'Marschbereitschaft hergestellt') beträgt idR mindestens 90 Minuten! Bis dahin ist auch die nächste SEG marschbereit und es sind weitere Kräfte alarmiert.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975)...
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):

    Ich komme ja nun aus dem Landkreis Lüneburg...

    Was war denn beim Hochwasser 2002 an der Elbe? Oder 2006?

    Siehe: http://www.flecken-artlenburg.de/Pag...nd%20flut.html

    Nur mal so als Beispiel...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):
    Im Schnitt ;)

    Die einen mal mehr, die anderen mal weniger...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Ja, das hört sich schon besser an...

    Aber kurz BTT: Also, wir haben bei jeder Feierlichkeit eine Fahrzeugbesatzung inkl. einem "Führer" (OrtsBM, Stv oder GF) "bleifrei"...

  5. #5
    FiRe-1987 Gast
    also bei uns is es eigentlich auch so.... einsatzpläne haben wir auch nich, aber wenn jetzt was is, wie zb schützenfest, wo einige kamerade nicht einsatzbereit sind, dann wird schonmal gefragt, wer da is oder so... unsere führung spricht sich auch immer ab, damit mindestens einer unserer 4 BM's da is... und wenn wir weihnachtsfeier oder kameradschaftabend haben wird automatisch noch mehr mitalarmiert... und ich denke dass das ausreicht... außerdem haben wir genug kameraden die generell nich viel bzw garnichts trinken.... die sind dann meistens die "notfalltruppe"...

  6. #6
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    1.133
    bei uns im Stadtgebiet:
    23mal FF
    4mal BF

    Rettungsfristen: 10 Mann in 10 Minuten weitere (*glaube*) 6 Mann in insg. 15 Min.

    Normalzustand Tagsüber
    2 FF + 1 BF (+ ELD für diese Frage unwichtig)

    Normalzustand Nachts
    1 FF + 1 BF (+ELD)

    FF bei Hochzeiten oder Sylvester, Vatertag
    eine (freiwillige) Alarmgruppe wird am Dienst vorher abgefragt. (idR genug Leute)
    "Wer ist im Ort und alarmierbar?" (Liste wird angefertigt... und gut)

    Wenn eine FF Weihnachtsfeier, Jubiläum o.ä. hat wird sich "abgemeldet"
    dies bedeutet entweder "Kleinkram" nur (partner) FF + BF oder
    größeres (partner) FF + BF + (betroffene) FF auf "gut glück"
    bei ganz großen Kisten zusätzlich eine dritte FF, oder noch mehr wenn nötig

    Anmerkung: Partner FF ist teilweise nur 3 Km von der eigentlich zuständigen FF entfernt, daher ohne großen Zeitverlust einsetzbar.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Nicht ganz korrekt!

    Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich.
    Das bedeutet Mehrere FF gehen teilweise am Stütz in Bereitschaft andere teilweise "im Ort" Alarmierbar.
    Die RTW werden allein von den HiOrg besetzt.
    ELD + sonder Einheiten der BF (DLK, Taucher,...) verlassen diese Versammlung im Alarmfall.
    weitere BF einheiten nur bei "großen Kisten"

  7. #7
    ffwflo Gast
    Servus Kameraden,

    bei uns in der FF (größere Stadtteilfeuerwehr) ist es so geregelt das vorallem am Wochenende ein Gruppenführer und ein Maschinist bereitschaft hat der dann auch, wenn möglich, in der nähe vom Ort und vorallem nüchtern ist!

    Dieses System funktioniert seit einiger Zeit recht gut!

    Gruß
    Flo

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von alarma
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Nicht ganz korrekt!

    Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich....
    Bisher kannte ich es nur so, dass sich eine BF nicht abmelden kann.
    Bei Betriebsversammlungen müssen daher immer (laut Betriebsverfassungsgesetz) zwei Versammlungen mit identischem Inhalt gemacht werden, damit jeder an einer der beiden teilnehmen kann...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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