Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

MfG

Frank