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Thema: Einsatzbereitschaft FF

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    [...] Komplette Abmeldungen gab es früher, dann wurde herausgefunden das die so nicht zulässig sind. [...]
    Kannst du das bitte mal näher erklären? Bezieht sich das nur auf Zeiten mit Personalmangel? Also gerade wenn wir eine Feierlichkeit haben, melden wir uns auch komplett ab...

  2. #2
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    Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
    Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

    Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

    Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

    MfG

    Frank

  3. #3
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    Es ist so wie F 64098 sagt. Abmeldung ist nicht weil Feuerwehr vorgehalten werden muss. Die galantere Lösung ist nach Absprache mit Leitstelle und Nachbar LBZ / LZ / Feuerwehr einfach den Alarmplan für diese Zeit zu verstärken und immer den Nachbarn mitzualarmieren, egal was ist. Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.

    Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus. Mann kann sitzen bleiben und Feuerwehrs sind immer noch nicht abgemeldet.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären, das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  5. #5
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären, das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.
    Jep vor allem bei Gründungsfesten hilft man sich in der Nachbarschaft doch schon alleine bei Verkehrssicherungsmassnahmen aus, sowas sollte über all selbstverständlich sein denn jeder feiert mal ein Fest, und da will man dann auch selber nicht beim Festumzug des eigenen Festes irgendwo ne Strasse sperren.

  6. #6
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    Es ist richtig, dass eine Gemeinde eine leistungsfähige FW vorhalten muss. Wenn ich aber etliche Einheiten habe, und benachbarte LG/LZ übernehmen z.B. für einen Tag wegen Kameradschaftsabend, sehe ich keine rechtlichen Probleme. Es ging mir auch eher um nicht planbare Ausfälle und Wege, dafür gewisse Gegenstrategien zu finden.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  7. #7
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären,
    Sobald die Sache schief geht, ist es mit Gefälligkeit ganz schnell vorbei. Dann kennt keiner mehr den anderen.

    das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.
    Dann kann es eben nicht im kollektiven Vollrausch enden. Punkt.


    MfG

    Frank

  8. #8
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    @F64098

    Du kommst wohl nicht aus dem Rheinland ? Sonst wüsstest Du:
    (Ironiemodus ein)
    Et hätt noch emmer joot jejange...
    (Ironiemodus aus)
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  9. #9
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    Zitat Zitat von hannibal
    Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.
    Ebent.

    Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus.
    Der Nachbar muß aber auch darauf achten, daß er während der Aushilfe seine Pflichtaufgaben weiterhin erfüllen kann.

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
    Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

    Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

    Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

    MfG

    Frank
    Freiwillige Feuerwehr:
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").

    Leute löst euch endlich mal von dem 1933er-Jahre-Gedanken "Unser Feuer löschen wir selbst" - es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren, es sind alles Kommunal-Feuerwehren, die in mehreren Standorte ("Ortswehren") untergebracht sind!

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Für Veranstaltungen gilt die Fw-Regelung analog.

    Bei Einsätzen:
    Nachalarmieren heisst das Zauberwort! Wenn ich als EL sehe, dass nicht genug Leute vor Ort sind, oder die sind nicht nüchtern, gibts die 5 und im Nachbarort wirds erst laut und dann hektisch.

    Bei uns geben wir jedes Jahr Listen aus, in denen sich jeder FREIWILLIG eintragen kann ob er, voraussichtlich, einsatzbereit ist oder nicht. Dann hat der Einsatz-Leiter schon mal einen groben Überblick, mit wie vielen er rechnen kann und kann schon auf der Anfahrt zur Fahrzeughalle ggf. nachalarmieren.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    und es gibt nichts besseres, als wenn die LST und der EL im vorhinein ganz ehrlich aufgeklärt werden, als wenn erst auf nachfrage an der EST rauskommt, dass die wehr xy bei der fahnenweihe im nachbarort beim saufen sind, ganz krass ausgedrückt!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  12. #12
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Freiwillige Feuerwehr:
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...

    es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren,
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.


    MfG

    Frank

  13. #13
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    Zitat Zitat von F64098
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
    TH-Sätze, RW und TLF gibt es in den Stützpunktwehren, die DL nur im Schwerpunkt (der hat mehrere Züge und die sind nie komplett weg). Die "Dorffeuerwehren" gehören auch zur Kommune!

    Zitat Zitat von F64098
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG
    Entschuldigung, ich hätte wissen müssen, dass die Südpreussen mal wieder ihr eigenes Süppchen kochen müssen ;-). Nach §5Abs.1 trete ich in Bayern ja auch nicht in die Feuerwehr ein, sondern in einen Verein der, wenn er Lust hat, mir erlaubt um als "Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehren" mitmachen zu dürfen...
    Zitat Zitat von BayFwG
    Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
    (1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
    gestellt.

    Zitat Zitat von F64098
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.
    Das brauche ich nicht. Leistungsfähig ist die (kommunale) Feuerwehr trotzdem. Ausserdem wird auch die Hilfsfrist von 15 Minuten locker eingehalten! Es ist ja immer nur eine OFw weg, die NachbarOFw ist idR. weniger als 6km weg.


    Zitat Zitat von F64098
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.
    Kannte ich bisher nicht so. Die SEG wird, so kenne ich es, wie die Fw aus Freiwilligen gebildet und ist 1. der erweiterte RD und 2. KatS-Einheit.

    Bei Betrachtung als KatS-Einheit sind aber besondere Dinge zu beachten:
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975) für die Niedersachsen unter uns: NEIN es ist nicht mal wieder an der Zeit!
    2. die Einsatz-Vorlaufzeit (Zeit vom Alarm bis zur Meldung: 'Marschbereitschaft hergestellt') beträgt idR mindestens 90 Minuten! Bis dahin ist auch die nächste SEG marschbereit und es sind weitere Kräfte alarmiert.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975)...
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):

    Ich komme ja nun aus dem Landkreis Lüneburg...

    Was war denn beim Hochwasser 2002 an der Elbe? Oder 2006?

    Siehe: http://www.flecken-artlenburg.de/Pag...nd%20flut.html

    Nur mal so als Beispiel...

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):
    Im Schnitt ;)

    Die einen mal mehr, die anderen mal weniger...

    MfG Fabsi

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