
Zitat von
F64098
Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.
Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.
Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.
MfG
Frank
Freiwillige Feuerwehr:
Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").
Leute löst euch endlich mal von dem 1933er-Jahre-Gedanken "Unser Feuer löschen wir selbst" - es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren, es sind alles Kommunal-Feuerwehren, die in mehreren Standorte ("Ortswehren") untergebracht sind!
Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.
Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
Für Veranstaltungen gilt die Fw-Regelung analog.
Bei Einsätzen:
Nachalarmieren heisst das Zauberwort! Wenn ich als EL sehe, dass nicht genug Leute vor Ort sind, oder die sind nicht nüchtern, gibts die 5 und im Nachbarort wirds erst laut und dann hektisch.
Bei uns geben wir jedes Jahr Listen aus, in denen sich jeder FREIWILLIG eintragen kann ob er, voraussichtlich, einsatzbereit ist oder nicht. Dann hat der Einsatz-Leiter schon mal einen groben Überblick, mit wie vielen er rechnen kann und kann schon auf der Anfahrt zur Fahrzeughalle ggf. nachalarmieren.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator