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Thema: Einsatzbereitschaft FF

  1. #16
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären,
    Sobald die Sache schief geht, ist es mit Gefälligkeit ganz schnell vorbei. Dann kennt keiner mehr den anderen.

    das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.
    Dann kann es eben nicht im kollektiven Vollrausch enden. Punkt.


    MfG

    Frank

  2. #17
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    @F64098

    Du kommst wohl nicht aus dem Rheinland ? Sonst wüsstest Du:
    (Ironiemodus ein)
    Et hätt noch emmer joot jejange...
    (Ironiemodus aus)
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  3. #18
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    Zitat Zitat von hannibal
    Es soll auch Feuerwehren geben, da wir der Urlaub nicht nur bekannt gegeben (Ok, hat auch Vorteile) ...
    Ist das nicht sowieso Pflicht, den Vorgesetzten (ZF) seinen Urlaub mitzuteilen? Zumindest bei uns kenn ich das aus KatSchutzgründen so. Und Feuerwehr ist doch auch im Katastrophenschutz, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Da meines Wissens die Feuerwehren im Katastrophenschutz eingebunden sind, muss man seinen Urlaub auch dort anmelden. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

  5. #20
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    Urlaub anmelden?

    na dann macht mal^^

    Schön wärs wenn ich immer meinen Urlaub beim Wehrführer an und abmelden müsste. Vielleicht sollte ich ihn auch anrufen wenn ich abends in die Disco gehe oder mal zu Oma in den übernächsten Nachbarort *tz*

    Klar spricht sich soetwas wie Urlaub unter den Kameraden herum aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.

  6. #21
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    Zitat Zitat von DaBob
    aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.
    Und warum nicht? Ist Dein Urlaub so spontan, oder trefft Ihr Euch so selten?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Vielleicht solltet ihr hier das Wort "anmelden" mal durch "mitteilen" ersetzen - dann klingt das nicht so ganz "zwangsmäßig"
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  8. #23
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    @dabob

    Bei bestimmten Funktionen (DL-Maschinist, Zugführer, etc.) kann es sehr wohl Sinn machen, Abwesenheiten bekannt zu machen. Sicherlich nicht auf Schritt und Tritt, und auch nicht, um Urlaub zu "genehmigen". Der Übersicht schadet es dem Einheitsführer nicht...
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  9. #24
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    Ums genehmigen lassen geht´s ja auch nicht, sondern um die Mitteilung:"Von ... bis ... bin ich im Urlaub."

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #25
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    ok, da muss ich C41 zustimmen, in bestimmten Funktionen ist es sinnvoll. Aber ich denke nicht das die normale Mannschaft sich so verhalten MUSS

  11. #26
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    Aber
    1) schadets nicht
    2) ist der Wehrführer ein Kamerad, mit dem man sich unterhält, da kommt bei Unterhaltungen meist zwangsweise mal das Gespräch auf den Urlaub, zumindest bei mir. Also sollte das nicht wirklich ein Problem sein. Oder redet ihr nicht bei nem Bierchen mit euren Chefs über Gott und die Welt?
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  12. #27
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    Habe ich Anspruch auf Urlaub und wann kann ich vom Dienst befreit werden?

    Sie können nach folgenden Regeln vorübergehend von Ihrer Mitwirkungspflicht beurlaubt werden:

    Ihnen stehen sechs Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub ist grundsätzlich nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden. Er soll spätestens zwei Wochen vor Antritt schriftlich dem Ortsbeauftragten angezeigt werden. Erholungsurlaub kann aus wichtigem Grund versagt werden. Er endet mit der Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalles.

    Von einzelnen Dienstveranstaltungen kann Ihnen aus wichtigem Grund (z.B. familiäre oder berufliche Termine von großer Bedeutung) Dienstbefreiung gewährt werden. Sie ist grundsätzlich vor der betreffenden Dienstveranstaltung zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Ortsbeauftragte. Bleiben Sie dem Dienst fern, obwohl über eine beantragte Dienstbefreiung noch nicht positiv entschieden wurde, stellt dies eine Dienstpflichtverletzung dar. Helferinnen und Helfern, die nicht freigestellt sind oder deren Mindestverpflichtungszeit abgelaufen ist, kann der Ortsbeauftragte längerfristige Dienstbefreiung unter entsprechender Anwendung der Regelungen zum Sonderurlaub gewähren.
    http://www.feuerwehr-merzhausen.de/s...it_aktuell.php
    http://www.thw-cochem.de/allgemeines.php
    Diese Artikel beszioehen sich auf Leute, die sich - als Ersatz für den Wehrdienst - beim Katastrophenschutz verpflichtet haben. Inwieweit eine solche Verpflichtung auch bei "normalen" Angehörigen eine HiOrg oder FW besteht, konnte ich bis jetzt noch nicht herausfinden. Unser KatSchutzgesetz (BaWü) hat auf den ertsen Blick zumindest noch nix brauchbares hergegeben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #28
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    Im Prinzip

    hast Du auch ohne Freistellung die Pflicht, an Einsatz, Ausbildung und Übung teilzunehmen. Letztlich ist FW ja eine Aufgabe, kein Wunschkonzert. Jedoch darf das selbstverständlich nicht in blindem Gehorsam ausarten.

    Aber immerhin hat der Bürger ein gutes Recht auf Schutz; das darf man nicht vergessen.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  14. #29
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    Also wenn wir uns "abmelden", vermerkt das die Leitstelle im Computer und wir werden von diesem aus dem aktuellen Alarmplan geschmissen. Wenn das wirklich nicht erlaubt ist, dann macht bei uns ein kompletter Kreis etwas falsch. Aber im Falle einer Abmeldung wird IMHO stets geklärt, wer das Einsatzgebiet stellvertretend übernimmt.

    Bei kleineren Wehren ist es dann auch recht schwer, eine Einsatztruppe zu stellen, weil das ja dann jedes Mal annähernd dieselbe wäre, die kann dann also nie was trinken.

    Problem ist auch, wenn man das jetzt in unserem Kreis bekannt machen würde, dass das so nicht rechtens ist, ist man ganz schnell mal der Angear***te und wird für den Rest seines Feuerwehrdaseins gef***t, was ich gerade bei den angesprochenen kleineren Wehren auch verstehen kann.

  15. #30
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
    Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

    Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

    Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

    MfG

    Frank
    Freiwillige Feuerwehr:
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").

    Leute löst euch endlich mal von dem 1933er-Jahre-Gedanken "Unser Feuer löschen wir selbst" - es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren, es sind alles Kommunal-Feuerwehren, die in mehreren Standorte ("Ortswehren") untergebracht sind!

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Für Veranstaltungen gilt die Fw-Regelung analog.

    Bei Einsätzen:
    Nachalarmieren heisst das Zauberwort! Wenn ich als EL sehe, dass nicht genug Leute vor Ort sind, oder die sind nicht nüchtern, gibts die 5 und im Nachbarort wirds erst laut und dann hektisch.

    Bei uns geben wir jedes Jahr Listen aus, in denen sich jeder FREIWILLIG eintragen kann ob er, voraussichtlich, einsatzbereit ist oder nicht. Dann hat der Einsatz-Leiter schon mal einen groben Überblick, mit wie vielen er rechnen kann und kann schon auf der Anfahrt zur Fahrzeughalle ggf. nachalarmieren.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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