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Thema: Einsatzbereitschaft FF

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Dat System ist eigentlich ganz einfach...

    Wenn ich nach der Alarmierung merke, es kommt zu wenig Leut oder AGT gibts ja immer noch *klack-klack* "5" "Alarmieren Sie nach...."

    Zudem hängt bei uns eine Liste aus, wo man freiwillig seinen Urlaub eintragen kann (nur für Fahrer und AGT). Und dann kennt man sich, und einer weiß fast immer ob der andere noch kommt, oder ob der bei der Oma in der Schweiz ist oder zuhause...

    Habe ich Veranstalltungen oder Sondertage wie Weihnachten oder Silvester wird vorher eine Alarmbesatzung mit Springern festgelegt.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Dienstpläne oder sowas gibt es bei uns auch nicht. Wenn zu wenig Leute da sind, wird entweder die Magna Dudel ausgelöst (wenn sie nicht schon mitlief) oder notfalls, wenn mehrere Wachen alarmiert sind, nur zu dritt oder so gefahren und die Kameraden werden dann einem Gruppenführer einer anderen Wache übergeben. Sollten wir einen Einsatz alleine haben und es sind zu wenig Mann für die jeweilige Einsatzart, dann hilft natürlich nur Nachalarmierung, notfalls anderer Wachen.
    Dienstpläne sind auf kleineren Wachen IMHO auch relativ schwierig zu erstellen.

  3. #3
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    Von Dienstplänen halte ich gar nix. Es soll auch Feuerwehren geben, da wir der Urlaub nicht nur bekannt gegeben (Ok, hat auch Vorteile) sonder regelrecht miteinder geplant (Hör mal Jupp da sind 3 Leutz in Urlaub, mach du mal ne Woche später)

    Komplette Abmeldungen gab es früher, dann wurde herausgefunden das die so nicht zulässig sind. Jetzt gibt es dann in der Zeit Zusatzalarmierungen für die Zeit.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal
    [...] Komplette Abmeldungen gab es früher, dann wurde herausgefunden das die so nicht zulässig sind. [...]
    Kannst du das bitte mal näher erklären? Bezieht sich das nur auf Zeiten mit Personalmangel? Also gerade wenn wir eine Feierlichkeit haben, melden wir uns auch komplett ab...

  5. #5
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    Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
    Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

    Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

    Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

    MfG

    Frank

  6. #6
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    Es ist so wie F 64098 sagt. Abmeldung ist nicht weil Feuerwehr vorgehalten werden muss. Die galantere Lösung ist nach Absprache mit Leitstelle und Nachbar LBZ / LZ / Feuerwehr einfach den Alarmplan für diese Zeit zu verstärken und immer den Nachbarn mitzualarmieren, egal was ist. Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.

    Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus. Mann kann sitzen bleiben und Feuerwehrs sind immer noch nicht abgemeldet.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    Rechtlich gesehen ist es natürlich Käse, seine Feuerwehr abzumelden, aber mti der Leitstelle und den "Nachbarn" kann man es doch auf Gefälligkeitsbasis abklären, das sollte die Kameradschaft hermachen. Besonders wenn jeder mal feiern möchte.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    Eine Hand voller "Bleifreier" die ggf den Erstschlag besetzen sollte sich eigentlich immer finden.
    Ebent.

    Im allergünstigesten Fall schmeisst der Dispo für Bagatellen (Baum auf Straße etc.) nur den Nachbarn raus.
    Der Nachbar muß aber auch darauf achten, daß er während der Aushilfe seine Pflichtaufgaben weiterhin erfüllen kann.

    MfG

    Frank

  9. #9
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein immer wieder gern gespieltes Spiel. Der Wehrleiter ruft bei der Leitstelle an und "meldet seine Feuerwehr" ab.
    Inhaltlich, formaljuristisch und strafrechtlich völliger Un- bzw. Wahnsinn.

    Mir ist derzeit kein Brandschutzgesetz bekannt, das Ausnahmen von der Verpflichtung, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, zuläßt.

    Damit ist jegliche Form der "Abmeldung" passé.

    MfG

    Frank
    Freiwillige Feuerwehr:
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").

    Leute löst euch endlich mal von dem 1933er-Jahre-Gedanken "Unser Feuer löschen wir selbst" - es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren, es sind alles Kommunal-Feuerwehren, die in mehreren Standorte ("Ortswehren") untergebracht sind!

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Für Veranstaltungen gilt die Fw-Regelung analog.

    Bei Einsätzen:
    Nachalarmieren heisst das Zauberwort! Wenn ich als EL sehe, dass nicht genug Leute vor Ort sind, oder die sind nicht nüchtern, gibts die 5 und im Nachbarort wirds erst laut und dann hektisch.

    Bei uns geben wir jedes Jahr Listen aus, in denen sich jeder FREIWILLIG eintragen kann ob er, voraussichtlich, einsatzbereit ist oder nicht. Dann hat der Einsatz-Leiter schon mal einen groben Überblick, mit wie vielen er rechnen kann und kann schon auf der Anfahrt zur Fahrzeughalle ggf. nachalarmieren.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    und es gibt nichts besseres, als wenn die LST und der EL im vorhinein ganz ehrlich aufgeklärt werden, als wenn erst auf nachfrage an der EST rauskommt, dass die wehr xy bei der fahnenweihe im nachbarort beim saufen sind, ganz krass ausgedrückt!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Freiwillige Feuerwehr:
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...

    es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren,
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.


    MfG

    Frank

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal
    Es soll auch Feuerwehren geben, da wir der Urlaub nicht nur bekannt gegeben (Ok, hat auch Vorteile) ...
    Ist das nicht sowieso Pflicht, den Vorgesetzten (ZF) seinen Urlaub mitzuteilen? Zumindest bei uns kenn ich das aus KatSchutzgründen so. Und Feuerwehr ist doch auch im Katastrophenschutz, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Da meines Wissens die Feuerwehren im Katastrophenschutz eingebunden sind, muss man seinen Urlaub auch dort anmelden. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

  14. #14
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    Urlaub anmelden?

    na dann macht mal^^

    Schön wärs wenn ich immer meinen Urlaub beim Wehrführer an und abmelden müsste. Vielleicht sollte ich ihn auch anrufen wenn ich abends in die Disco gehe oder mal zu Oma in den übernächsten Nachbarort *tz*

    Klar spricht sich soetwas wie Urlaub unter den Kameraden herum aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.

  15. #15
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    Zitat Zitat von DaBob
    aber ich ruf doch net extra den "Chef" an nur weil ich in den Urlaub fahre.
    Und warum nicht? Ist Dein Urlaub so spontan, oder trefft Ihr Euch so selten?

    Gruß, Mr. Blaulicht

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