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Thema: Einsatzbereitschaft FF

  1. #31
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    und es gibt nichts besseres, als wenn die LST und der EL im vorhinein ganz ehrlich aufgeklärt werden, als wenn erst auf nachfrage an der EST rauskommt, dass die wehr xy bei der fahnenweihe im nachbarort beim saufen sind, ganz krass ausgedrückt!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  2. #32
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V
    Also wenn wir uns "abmelden", vermerkt das die Leitstelle im Computer und wir werden von diesem aus dem aktuellen Alarmplan geschmissen. Wenn das wirklich nicht erlaubt ist, dann macht bei uns ein kompletter Kreis etwas falsch.
    Das würde ich so sehen wollen.
    Abmelden in Verbindung mit unterlassener Alarmierung durch die Leitstelle ist eine hochbrisante Kombination, die in keinster Weise juristisch haltbar ist.
    Weder ist der Bürgermeister, geschweige denn der Stadt-, Gemeinde- oder Ortswehrleiter befugt, die Feuerwehr "abzumelden", noch kann der Leitstellendisponent diese "Meldung" wirksam entgegennehmen.

    Aber im Falle einer Abmeldung wird IMHO stets geklärt, wer das Einsatzgebiet stellvertretend übernimmt.
    Verbunden mit längeren Hilfsfristen und gleichzeitiger Unterdeckung anderer Bereiche. Das ist IMHO keine sinnvolle Alternative.

    Bei kleineren Wehren ist es dann auch recht schwer, eine Einsatztruppe zu stellen, weil das ja dann jedes Mal annähernd dieselbe wäre, die kann dann also nie was trinken.
    Warum ist "Feierlichkeit" immer gleichbedeutend mit kollektivem Vollrausch?
    Und um Deine Frage zu beantworten, ja, dann kann man solche "Feiern" eben nicht stattfinden lassen, wenn man keine kreativen Ideen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft hat.

    Problem ist auch, wenn man das jetzt in unserem Kreis bekannt machen würde, dass das so nicht rechtens ist, ist man ganz schnell mal der Angear***te und wird für den Rest seines Feuerwehrdaseins gef***t, was ich gerade bei den angesprochenen kleineren Wehren auch verstehen kann.
    Ja Kinners, ihr (Sachsen) habt alle (mehr oder minder) gerade euren Brandschutzbedarfsplan durch die Stadt- und Gemeinderäte gebracht und dort schwarz auf weiß festgeschrieben, an welchen Standorten welche Fahrzeuge in welcher Besatzung STÄNDIG vorzuhalten sind.
    Was soll es nun daran zu rütteln geben?

    § 6 Abs.1.1 SächsBRKG!

    MfG

    Frank

  3. #33
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Freiwillige Feuerwehr:
    Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...

    es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren,
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG

    Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.

    Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.


    MfG

    Frank

  4. #34
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    Zitat Zitat von F64098
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
    TH-Sätze, RW und TLF gibt es in den Stützpunktwehren, die DL nur im Schwerpunkt (der hat mehrere Züge und die sind nie komplett weg). Die "Dorffeuerwehren" gehören auch zur Kommune!

    Zitat Zitat von F64098
    Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
    Art. 5 Abs. 2 BayFwG
    Entschuldigung, ich hätte wissen müssen, dass die Südpreussen mal wieder ihr eigenes Süppchen kochen müssen ;-). Nach §5Abs.1 trete ich in Bayern ja auch nicht in die Feuerwehr ein, sondern in einen Verein der, wenn er Lust hat, mir erlaubt um als "Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehren" mitmachen zu dürfen...
    Zitat Zitat von BayFwG
    Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
    (1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
    gestellt.

    Zitat Zitat von F64098
    Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.
    Das brauche ich nicht. Leistungsfähig ist die (kommunale) Feuerwehr trotzdem. Ausserdem wird auch die Hilfsfrist von 15 Minuten locker eingehalten! Es ist ja immer nur eine OFw weg, die NachbarOFw ist idR. weniger als 6km weg.


    Zitat Zitat von F64098
    Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
    In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.
    Kannte ich bisher nicht so. Die SEG wird, so kenne ich es, wie die Fw aus Freiwilligen gebildet und ist 1. der erweiterte RD und 2. KatS-Einheit.

    Bei Betrachtung als KatS-Einheit sind aber besondere Dinge zu beachten:
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975) für die Niedersachsen unter uns: NEIN es ist nicht mal wieder an der Zeit!
    2. die Einsatz-Vorlaufzeit (Zeit vom Alarm bis zur Meldung: 'Marschbereitschaft hergestellt') beträgt idR mindestens 90 Minuten! Bis dahin ist auch die nächste SEG marschbereit und es sind weitere Kräfte alarmiert.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #35
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    Zitat Zitat von F64098
    Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...
    Hier kommts in der Stadt ab und an mal vor, dass irgendwo mal das Wasser fürn paar Tage "fehlt"... Dann steht der Tanker mit 15000l Wasser bei der BF...

    Ich denke, wenn die einzige Wehr mit ner DL "blau" machen würde, dann würde die für die Zeit entweder bei ner anderen stehen oder man hätte 2 Kollegen die eben nichts trinken...
    (Also aufm schönen lande *g*)

    Es ist doch so: Würde man sich an das Gesetz halten, dann müsste die Stadt halt für den einen Tag eine Pflichtfeuerwehr einberufen... die Leute hätten dann keine Ausbildung (ausser eventuell ein paar die wirklich in der FW sind und dann nix saufen dürfen)...
    Also versucht man den Schaden, der durch den Spaß der Leute (den man ihnen kaum verdenken kann), so gut wie möglich zu begrenzen.

    Und schliesslich meldet sich ja hoffentlich nicht eine Wehr 3 Tage die Woche ab...

    Irgendwie muss man ja die Gemeinschaft pflegen, wenn wir vielleicht mal nen Ausflug machen, dann ist unsere SEG-Teilkomponente ja schliesslich auch abgemeldet... Geht ja nicht anders, sind ja keine Soldaten die im Schichtdienst arbeiten und damit unseren Lebensunterhalt verdienen ^^

    MfG Fabsi

  6. #36
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...
    1. KatS-Alarm ist im Schnitt nur ca. alle 15 Jahre (in NDS das letzte Mal bei der Waldbrandkatastrophe in Gifhorn August 1975)...
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):

    Ich komme ja nun aus dem Landkreis Lüneburg...

    Was war denn beim Hochwasser 2002 an der Elbe? Oder 2006?

    Siehe: http://www.flecken-artlenburg.de/Pag...nd%20flut.html

    Nur mal so als Beispiel...

  7. #37
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    Zitat Zitat von Walmsburger
    Kurze Frage (vielleicht habe ich da auch was nicht mitbekommen):
    Im Schnitt ;)

    Die einen mal mehr, die anderen mal weniger...

    MfG Fabsi

  8. #38
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    Ja, das hört sich schon besser an...

    Aber kurz BTT: Also, wir haben bei jeder Feierlichkeit eine Fahrzeugbesatzung inkl. einem "Führer" (OrtsBM, Stv oder GF) "bleifrei"...

  9. #39
    FiRe-1987 Gast
    also bei uns is es eigentlich auch so.... einsatzpläne haben wir auch nich, aber wenn jetzt was is, wie zb schützenfest, wo einige kamerade nicht einsatzbereit sind, dann wird schonmal gefragt, wer da is oder so... unsere führung spricht sich auch immer ab, damit mindestens einer unserer 4 BM's da is... und wenn wir weihnachtsfeier oder kameradschaftabend haben wird automatisch noch mehr mitalarmiert... und ich denke dass das ausreicht... außerdem haben wir genug kameraden die generell nich viel bzw garnichts trinken.... die sind dann meistens die "notfalltruppe"...

  10. #40
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    bei uns im Stadtgebiet:
    23mal FF
    4mal BF

    Rettungsfristen: 10 Mann in 10 Minuten weitere (*glaube*) 6 Mann in insg. 15 Min.

    Normalzustand Tagsüber
    2 FF + 1 BF (+ ELD für diese Frage unwichtig)

    Normalzustand Nachts
    1 FF + 1 BF (+ELD)

    FF bei Hochzeiten oder Sylvester, Vatertag
    eine (freiwillige) Alarmgruppe wird am Dienst vorher abgefragt. (idR genug Leute)
    "Wer ist im Ort und alarmierbar?" (Liste wird angefertigt... und gut)

    Wenn eine FF Weihnachtsfeier, Jubiläum o.ä. hat wird sich "abgemeldet"
    dies bedeutet entweder "Kleinkram" nur (partner) FF + BF oder
    größeres (partner) FF + BF + (betroffene) FF auf "gut glück"
    bei ganz großen Kisten zusätzlich eine dritte FF, oder noch mehr wenn nötig

    Anmerkung: Partner FF ist teilweise nur 3 Km von der eigentlich zuständigen FF entfernt, daher ohne großen Zeitverlust einsetzbar.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Nicht ganz korrekt!

    Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich.
    Das bedeutet Mehrere FF gehen teilweise am Stütz in Bereitschaft andere teilweise "im Ort" Alarmierbar.
    Die RTW werden allein von den HiOrg besetzt.
    ELD + sonder Einheiten der BF (DLK, Taucher,...) verlassen diese Versammlung im Alarmfall.
    weitere BF einheiten nur bei "großen Kisten"

  11. #41
    ffwflo Gast
    Servus Kameraden,

    bei uns in der FF (größere Stadtteilfeuerwehr) ist es so geregelt das vorallem am Wochenende ein Gruppenführer und ein Maschinist bereitschaft hat der dann auch, wenn möglich, in der nähe vom Ort und vorallem nüchtern ist!

    Dieses System funktioniert seit einiger Zeit recht gut!

    Gruß
    Flo

  12. #42
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    Zitat Zitat von alarma
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Die BF nehme ich mal aus, denn bei denen wird eine solche Situation nie eintreten!
    Nicht ganz korrekt!

    Bei uns wird ab und an mal die BF "abgemeldet". Zur Betriebsversammlung nämlich....
    Bisher kannte ich es nur so, dass sich eine BF nicht abmelden kann.
    Bei Betriebsversammlungen müssen daher immer (laut Betriebsverfassungsgesetz) zwei Versammlungen mit identischem Inhalt gemacht werden, damit jeder an einer der beiden teilnehmen kann...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #43
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    das kenne ich von meiner Firma auch so,
    aber bei uns ist man in der glücklichen Lage mit entsprechender Vorbereitung sämtliche Hilfsfristen durch die FF abdecken zu können.
    Da das Verhältnis FF/BF sehr gut ist, spielen die FF auch immer mit.

    RD wird wie erwähnt durch Hauptamtliche bei den HiOrg abgedeckt... also alles in Butter.

  14. #44
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    Zitat Zitat von ffwflo
    ...bei uns in der FF (größere Stadtteilfeuerwehr) ist es so geregelt das vorallem am Wochenende ein Gruppenführer und ein Maschinist bereitschaft hat der dann auch, wenn möglich, in der nähe vom Ort und vorallem nüchtern ist!...
    Sorry, aber die Frage kann ich mir nicht verkneifen, aber:

    Seit ihr nur so wenig Personal oder habt ihr solche einen enormen Alkoholkonsum, daß ihr Euch abwechseln müsst, wer an welchem Wochenende "trocken" bleibt???

    Also, wir haben bei uns 47 Aktive und es stellt für uns (ohne Einteilung!!) überhaupt kein Problem dar, JEDERZEIT einen ausgebildeten Maschinisten und Gruppenführer (+ mindestens 1 PA-Trupp) nüchtern am Start zu haben...

  15. #45
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    Bei uns gibts im Jahr 3 größere Events für uns:

    1. unser Tag der offenen Tür: da gibts die feste Einteilung für ein Fahrzeug mit Staffelstärke. Die 6 Leute wissen dann dass sie sich zurückhalten müssen.

    2. Jahresausflug: da gehen wir bis zum nächsten Morgen a.D.

    3. Weihnachtsfeier: siehe Ausflug!

    Zur Info: wir sind eine von 19 FFs im Stadtgebiet. Der Brandschutz wird von der BF (8 Wachen) abgedeckt, die FF dient der Unterstützung. Daher ist es möglich sich auch mal "abzumelden"

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