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Thema: Einsatzbereitschaft FF

  1. #91
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    Zitat Zitat von FiRe-1987
    gut, damit meinte ich, dass kein LZ / keine LG voll einsatzbereit is...
    Auch hier könnte man wieder zu dem Entschluss kommen, dass dann nicht jede Einheit wirklich gebraucht wird und einer Zusammenlegung im Rahmen der gesetzlichen Aufgabensetzung/Fristsetzung nichts entgegenstünde, weil offenbar die Aufgabenwahrnehmung auch so ausreichend gesichert ist.

    Ihr könnt mir jetzt wieder beitragsweise Schwarzmalerei u.ä. vorwerfen oder mir meinetwegen auch wieder PN's mit "Feuerwehrhasser" o.ä. zukommen lassen (Wieso kam diese Mail eigentlich von jemandem, der sich hier mit öffentlichen Beiträgen so gut wie gar nicht beteiligt? Naja egal).

    Im Grunde stelle ich diese Thesen bewusst sehr deutlich negativ auf!
    Denkt mal darüber nach was wäre, wenn irgendwann mal die entsprechenden Stellen der Verwaltung oder Politik diese Überlegungen anfangen? Bei flächendeckend größer werdenden Problemen mit der Tagesverfügbarkeit, den vermehrt aufkommenden kommunalen Strukturänderungen und dem zunehmenden Kostendruck ist das in meinen Augen nur noch eine Frage der Zeit. Teilweise wird ja heute schon die Feuerwehrstrukturänderung aktiv vorangetrieben. Und lieber diese von Feuerwehrseite aus mit beeinflussen und sich Gedanken machen, als hinterher ungefragt von oben herab geändert zu werden.
    Und ja, auch ich bin freiwilliger/ehrenamtlicher/unbezahlter/Hobby- (wie immer man es nennen will) Feuerwehrmann. Auch mir macht neben der technischen Seite, den Einsätzen etc. vor allem die kameradschaftliche Tätigkeit viel Spass, und jede Veränderung wäre auch für mich erstmal ein grober Einschnitt, besonders wenn meine Einheit mit anderen zusammengehen würde, ich an anderen Standort müsste etc. Auch wenn Politiker heute diese Seite noch immer gerne in allen möglichen Diskussionen hervorheben, rein von den Ansprüchen der Gesetze (und auch der Öffentlichkeit) betrachtet, zählt diese kameradschaftliche Seite schlicht und ergreifend nicht. Ob's uns gefällt oder nicht.

  2. #92
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    Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:

    - NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
    - Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet: "Ich habe Kenntnis, dass morgen fast alle meiner Leute auf einer Feier eingeladen sind. Nach Alkoholgenuss (egal wieviel) ist bekanntermaßen NIEMAND mehr einsetzbar! Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist! Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
    - Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert. Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.

    Jetzt alles klar? Name:  bangin.gif
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    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #93
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    Ich weiß nicht... aber wenn ich das hier teilweise lese, versteh ich viele FFler nicht. Ich meine, bei 12 Leuten ok... aber wenn man mehr als 2-3 Gruppen stellen kann, bin ich strikt dagegen eine "Abmeldung" zu verstehen!
    Ich selber komme damit gut klar, jedes 2. Jahr oder jedes 3. Jahr mal auf Alkohol zu verzichten...damit wenigstens eine Gruppe mit 2 Fahzeugen zur Not ausrücken kann... auch wenn der andere Ortsteil dann für die Nacht automatisch bei allem mitalarmiert wird.
    Aber eine ganze Abmeldung wenn man so viele ist, bin ich dagegen, wenn nicht alle zusammen den Ort verlassen.
    Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....

    Und meistens bekommen wir ganz freiwillig die Gruppe zusammen...
    Wobei ich auch nicht dafür bin zu sagen, "DU musst nüchtern bleiben"....
    Ein gesunder Mittelweg sollte dabei gefunden werden.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #94
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
    Nette Formulierung, eines Moderators würdig...

  5. #95
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....

    Es steht jedem Bürger frei, sich in der FF einzubringen...und wer's nicht tut, hat auch nix zu meckern, wenns tatsächlich mal nicht so läuft wie gewohnt.
    MfG

    brause

  6. #96
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    Zitat Zitat von brause
    Es steht jedem Bürger frei, sich in der FF einzubringen...und wer's nicht tut, hat auch nix zu meckern, wenns tatsächlich mal nicht so läuft wie gewohnt.
    Quatsch.
    1. Es steht dem Bürger nur solange frei, wie es der Kommune möglich ist, die Aufgabe "Brandschutz" mit genügend Freiwilligen jederzeit zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, kann ein bestimmter Teil der Bürger verpflichtet werden.
    2. Auf die geltenden Gesetze kann sich immer noch jeder berufen, egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht.
    3. Es gibt kein "nicht so wie gewohnt". Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

  7. #97
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
    Kann es sein, daß Du den Mund etwas zu voll nimmst?

    - NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
    Da habe ich hier schon gegenteiliges gelesen.

    - Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet:
    Der Ortsbrandmeister untersteht dem Gemeinde- oder Standtbrandmeister und hat eigenständig für "seine" Wehr keine Entscheidungsfreiheit.
    Der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister untersteht dem Bürgermeister und erst dieser ist berechtigt, die AAO abzuändern. Und auch das nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutzbedarfsplan). Der Entscheidungsspielraum ist also sehr klein.

    Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist!
    Höchste Zeit den Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und den Bürgermeister zu informieren.

    Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
    Und wie wird der Brandschutz in X-Dorf sichergestellt? Wer hat die Zusage für die Übernahme des Brandschutzes gegeben? Wer hat die AAO für X-Dorf wirksam geändert?

    - Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert.
    Wenn die AAO zuvor rechtsgültig, d.h. mit Unterschrift der zuständigen Bürgermeister geändert wurde.

    Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
    Das ist jetzt alles nicht Dein Ernst?

    Jetzt alles klar?
    Bei uns schon...


    Frank

  8. #98
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Ich weiß nicht... aber wenn ich das hier teilweise lese, versteh ich viele FFler nicht. Ich meine, bei 12 Leuten ok... aber wenn man mehr als 2-3 Gruppen stellen kann, bin ich strikt dagegen eine "Abmeldung" zu verstehen!
    Ich selber komme damit gut klar, jedes 2. Jahr oder jedes 3. Jahr mal auf Alkohol zu verzichten...damit wenigstens eine Gruppe mit 2 Fahzeugen zur Not ausrücken kann... auch wenn der andere Ortsteil dann für die Nacht automatisch bei allem mitalarmiert wird.
    Aber eine ganze Abmeldung wenn man so viele ist, bin ich dagegen, wenn nicht alle zusammen den Ort verlassen.
    Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....

    Und meistens bekommen wir ganz freiwillig die Gruppe zusammen...
    Wobei ich auch nicht dafür bin zu sagen, "DU musst nüchtern bleiben"....
    Ein gesunder Mittelweg sollte dabei gefunden werden.
    Das ist ja auch meistens so der Fall, wie ich hier lese.
    Aber wenn wirklich keiner mehr geradeaus schauen kann, ist das ein Problem und sollte vom Vorgesetzten überdacht werden!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  9. #99
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    Zitat Zitat von überhose
    Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
    Mal so nebenbei: Was passiert eigentlich, wenn die Feuerwehr nicht wegen Feierlichkeiten abgemeldet ist, sondern durch einen Großeinsatz gebunden ist? Wer übernimmt dann die Pflichten der Kommune, wenn es zu einem zweiten Einsatz kommt?
    Und warum kann man mit dieser Argumentation nicht auch mal eine Wehr stunden - oder abendeweise "abmelden"?

    Was passiert, wenn die Feuerwehr aus weiteren Gründen nicht den Einsatz bewältigen kann, weil - unvorhergesehen - nicht alle zum GH kommen, oder das Fahrzeug kaputt ist etc.

    Ich verstehe das nicht...

    Aber zum Glück wohne ich in einer Stadt mit einer BF und vielenn FFs. Da ist das Abmelden zumindest bei den Freiwillgen kein Problem. Und auch die BF läßt ab und zu mal die Wache durch FFler besetzen, wenn was größeres anliegt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #100
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    alle szenarien die du beschreibst kann man unter "höhere gewalt" ablegen.
    wenn irgendwas nicht funktioniert ist das was anderes . eine ff wegen einer veranstaltung abzumelden ist dagegen vorsatz. ausserdem ist die hauptaufgabe einer ff der feuerwehrtechnische dienst, nicht aber die pflege der kameradschaft.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  11. #101
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Was passiert eigentlich, wenn die Feuerwehr nicht wegen Feierlichkeiten abgemeldet ist, sondern durch einen Großeinsatz gebunden ist? Wer übernimmt dann die Pflichten der Kommune, wenn es zu einem zweiten Einsatz kommt?
    Diese Dinge sind durch niemanden zumutbar zu vermeiden => Höhere Gewalt.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und warum kann man mit dieser Argumentation nicht auch mal eine Wehr stunden - oder abendeweise "abmelden"?
    Diese Dinge sind zu vermeiden und zu verantworten => Verantwortlicher hat Problem.
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Was passiert, wenn die Feuerwehr aus weiteren Gründen nicht den Einsatz bewältigen kann, weil - unvorhergesehen - nicht alle zum GH kommen, oder das Fahrzeug kaputt ist etc.
    Viele Fragesteller (schlimmstenfalls Staatsanwaltschaft) werden sich u.U. viel Zeit nehmen, um Fragen zu stellen => Verantwortlicher, sofern vorhanden, kann Probleme kriegen. Warum kam niemand? Fahrzeugdefekt vorhersehbar/länger bekannt, oder erstmals aufgetreten bei Ausfahrt Gerätehaus?
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und auch die BF läßt ab und zu mal die Wache durch FFler besetzen, wenn was größeres anliegt.
    Das passiert eben, weil der Grundschutz beibehalten werden muss. Es gibt auch freiwillige Wehren, die im Falle eines Großeinsatzes andere Einheiten zur Gerätehausbesetzung rufen oder zur "Einsatzbereitschaft" alarmieren.

  12. #102
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    Ich finde, dass man eine Wehr wegen einer größeren Feier schonmal abmelden kann sofern mit dem Wehren die übernehmen sollen abgesprochen und trotz Entfernung zu der Wehr noch schnell genug geholfen werden kann. Wenn die Leitstelle oder die Kreisführung damit ein Problem hat, dann lasse ich hald die Wehr angemeldet und wenn alarmiert wird kommt der Funkspruch "Können nicht ausrücken wegen zu wenig Mann -> sofort nachalarmieren".
    Sache erledigt.

    Wenn jemand fragt, warum zu wenig Mann, dann sagt man hald, dass zu wenige Kameraden zum GH gekommen sind die absolut keinen Alkohol getrunken haben und keiner alkoholisiert zum Einsatz fährt. Wer sich da drüber aufregt ist selbst schuld!
    Denn als Komandant möchte ich mich nicht verantworten, wenn etwas passiert und rauskommt, dass der Kamerad etwas getrunken hatte.

    Über was man sich alles aufregen kann...
    MFG Flo

  13. #103
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Denn als Komandant möchte ich mich nicht verantworten, wenn etwas passiert und rauskommt, dass der Kamerad etwas getrunken hatte.
    Aber du willst öffentlich verantworten, dass ihr mit zuwenigen FM vorm GH steht?

  14. #104
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Ich finde, dass man eine Wehr wegen einer größeren Feier schonmal abmelden kann.
    du als feuerwehrmann ja, ich als bürger nein.

    Zitat Zitat von ich
    ausserdem ist die hauptaufgabe einer ff der feuerwehrtechnische dienst, nicht aber die pflege der kameradschaft.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  15. #105
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    du als feuerwehrmann ja, ich als bürger nein.
    Und das Abmelden im eigentlichen Sinn sieht auch die Rechtssituation einfach nicht vor.

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