Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Was passiert eigentlich, wenn die Feuerwehr nicht wegen Feierlichkeiten abgemeldet ist, sondern durch einen Großeinsatz gebunden ist? Wer übernimmt dann die Pflichten der Kommune, wenn es zu einem zweiten Einsatz kommt?
Diese Dinge sind durch niemanden zumutbar zu vermeiden => Höhere Gewalt.
Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Und warum kann man mit dieser Argumentation nicht auch mal eine Wehr stunden - oder abendeweise "abmelden"?
Diese Dinge sind zu vermeiden und zu verantworten => Verantwortlicher hat Problem.
Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Was passiert, wenn die Feuerwehr aus weiteren Gründen nicht den Einsatz bewältigen kann, weil - unvorhergesehen - nicht alle zum GH kommen, oder das Fahrzeug kaputt ist etc.
Viele Fragesteller (schlimmstenfalls Staatsanwaltschaft) werden sich u.U. viel Zeit nehmen, um Fragen zu stellen => Verantwortlicher, sofern vorhanden, kann Probleme kriegen. Warum kam niemand? Fahrzeugdefekt vorhersehbar/länger bekannt, oder erstmals aufgetreten bei Ausfahrt Gerätehaus?
Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Und auch die BF läßt ab und zu mal die Wache durch FFler besetzen, wenn was größeres anliegt.
Das passiert eben, weil der Grundschutz beibehalten werden muss. Es gibt auch freiwillige Wehren, die im Falle eines Großeinsatzes andere Einheiten zur Gerätehausbesetzung rufen oder zur "Einsatzbereitschaft" alarmieren.