Kann es sein, daß Du den Mund etwas zu voll nimmst?Zitat von AkkonHaLand
Da habe ich hier schon gegenteiliges gelesen.- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
Der Ortsbrandmeister untersteht dem Gemeinde- oder Standtbrandmeister und hat eigenständig für "seine" Wehr keine Entscheidungsfreiheit.- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet:
Der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister untersteht dem Bürgermeister und erst dieser ist berechtigt, die AAO abzuändern. Und auch das nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutzbedarfsplan). Der Entscheidungsspielraum ist also sehr klein.
Höchste Zeit den Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und den Bürgermeister zu informieren.Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist!
Und wie wird der Brandschutz in X-Dorf sichergestellt? Wer hat die Zusage für die Übernahme des Brandschutzes gegeben? Wer hat die AAO für X-Dorf wirksam geändert?Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
Wenn die AAO zuvor rechtsgültig, d.h. mit Unterschrift der zuständigen Bürgermeister geändert wurde.- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert.
Das ist jetzt alles nicht Dein Ernst?Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
Bei uns schon...Jetzt alles klar?
Frank