Zitat Zitat von AkkonHaLand
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
Kann es sein, daß Du den Mund etwas zu voll nimmst?

- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
Da habe ich hier schon gegenteiliges gelesen.

- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet:
Der Ortsbrandmeister untersteht dem Gemeinde- oder Standtbrandmeister und hat eigenständig für "seine" Wehr keine Entscheidungsfreiheit.
Der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister untersteht dem Bürgermeister und erst dieser ist berechtigt, die AAO abzuändern. Und auch das nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutzbedarfsplan). Der Entscheidungsspielraum ist also sehr klein.

Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist!
Höchste Zeit den Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und den Bürgermeister zu informieren.

Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
Und wie wird der Brandschutz in X-Dorf sichergestellt? Wer hat die Zusage für die Übernahme des Brandschutzes gegeben? Wer hat die AAO für X-Dorf wirksam geändert?

- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert.
Wenn die AAO zuvor rechtsgültig, d.h. mit Unterschrift der zuständigen Bürgermeister geändert wurde.

Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
Das ist jetzt alles nicht Dein Ernst?

Jetzt alles klar?
Bei uns schon...


Frank