Quatsch.Zitat von brause
1. Es steht dem Bürger nur solange frei, wie es der Kommune möglich ist, die Aufgabe "Brandschutz" mit genügend Freiwilligen jederzeit zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, kann ein bestimmter Teil der Bürger verpflichtet werden.
2. Auf die geltenden Gesetze kann sich immer noch jeder berufen, egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht.
3. Es gibt kein "nicht so wie gewohnt". Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.




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