das besagt doch schon allesZitat von FiRe-1987
das besagt doch schon allesZitat von FiRe-1987
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
gut, damit meinte ich, dass kein LZ / keine LG voll einsatzbereit is...Zitat von akkonsaarland
Auch hier könnte man wieder zu dem Entschluss kommen, dass dann nicht jede Einheit wirklich gebraucht wird und einer Zusammenlegung im Rahmen der gesetzlichen Aufgabensetzung/Fristsetzung nichts entgegenstünde, weil offenbar die Aufgabenwahrnehmung auch so ausreichend gesichert ist.Zitat von FiRe-1987
Ihr könnt mir jetzt wieder beitragsweise Schwarzmalerei u.ä. vorwerfen oder mir meinetwegen auch wieder PN's mit "Feuerwehrhasser" o.ä. zukommen lassen (Wieso kam diese Mail eigentlich von jemandem, der sich hier mit öffentlichen Beiträgen so gut wie gar nicht beteiligt? Naja egal).
Im Grunde stelle ich diese Thesen bewusst sehr deutlich negativ auf!
Denkt mal darüber nach was wäre, wenn irgendwann mal die entsprechenden Stellen der Verwaltung oder Politik diese Überlegungen anfangen? Bei flächendeckend größer werdenden Problemen mit der Tagesverfügbarkeit, den vermehrt aufkommenden kommunalen Strukturänderungen und dem zunehmenden Kostendruck ist das in meinen Augen nur noch eine Frage der Zeit. Teilweise wird ja heute schon die Feuerwehrstrukturänderung aktiv vorangetrieben. Und lieber diese von Feuerwehrseite aus mit beeinflussen und sich Gedanken machen, als hinterher ungefragt von oben herab geändert zu werden.
Und ja, auch ich bin freiwilliger/ehrenamtlicher/unbezahlter/Hobby- (wie immer man es nennen will) Feuerwehrmann. Auch mir macht neben der technischen Seite, den Einsätzen etc. vor allem die kameradschaftliche Tätigkeit viel Spass, und jede Veränderung wäre auch für mich erstmal ein grober Einschnitt, besonders wenn meine Einheit mit anderen zusammengehen würde, ich an anderen Standort müsste etc. Auch wenn Politiker heute diese Seite noch immer gerne in allen möglichen Diskussionen hervorheben, rein von den Ansprüchen der Gesetze (und auch der Öffentlichkeit) betrachtet, zählt diese kameradschaftliche Seite schlicht und ergreifend nicht. Ob's uns gefällt oder nicht.
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet: "Ich habe Kenntnis, dass morgen fast alle meiner Leute auf einer Feier eingeladen sind. Nach Alkoholgenuss (egal wieviel) ist bekanntermaßen NIEMAND mehr einsetzbar! Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist! Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert. Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
Jetzt alles klar?![]()
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich weiß nicht... aber wenn ich das hier teilweise lese, versteh ich viele FFler nicht. Ich meine, bei 12 Leuten ok... aber wenn man mehr als 2-3 Gruppen stellen kann, bin ich strikt dagegen eine "Abmeldung" zu verstehen!
Ich selber komme damit gut klar, jedes 2. Jahr oder jedes 3. Jahr mal auf Alkohol zu verzichten...damit wenigstens eine Gruppe mit 2 Fahzeugen zur Not ausrücken kann... auch wenn der andere Ortsteil dann für die Nacht automatisch bei allem mitalarmiert wird.
Aber eine ganze Abmeldung wenn man so viele ist, bin ich dagegen, wenn nicht alle zusammen den Ort verlassen.
Erkläre das mal dem Bürger.... "ja sorry, ihr Haus is abgefackelt weil alle 30 Aktive zusammen einen trinken wollten, es tut uns leid das Ihre Tochter verstorben ist"....
Und meistens bekommen wir ganz freiwillig die Gruppe zusammen...
Wobei ich auch nicht dafür bin zu sagen, "DU musst nüchtern bleiben"....
Ein gesunder Mittelweg sollte dabei gefunden werden.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Zitat von Florian Feuerbaer
Es steht jedem Bürger frei, sich in der FF einzubringen...und wer's nicht tut, hat auch nix zu meckern, wenns tatsächlich mal nicht so läuft wie gewohnt.
MfG
brause
Quatsch.Zitat von brause
1. Es steht dem Bürger nur solange frei, wie es der Kommune möglich ist, die Aufgabe "Brandschutz" mit genügend Freiwilligen jederzeit zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, kann ein bestimmter Teil der Bürger verpflichtet werden.
2. Auf die geltenden Gesetze kann sich immer noch jeder berufen, egal ob Feuerwehrmitglied oder nicht.
3. Es gibt kein "nicht so wie gewohnt". Feuerwehr ist 24/7/365 Pflichtaufgabe der Kommune. Wenn im Falle eines Einsatzes dieser nicht abgearbeitet werden kann, können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Das ist ja auch meistens so der Fall, wie ich hier lese.Zitat von Florian Feuerbaer
Aber wenn wirklich keiner mehr geradeaus schauen kann, ist das ein Problem und sollte vom Vorgesetzten überdacht werden!
Nette Formulierung, eines Moderators würdig...Zitat von AkkonHaLand
Kann es sein, daß Du den Mund etwas zu voll nimmst?Zitat von AkkonHaLand
Da habe ich hier schon gegenteiliges gelesen.- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
Der Ortsbrandmeister untersteht dem Gemeinde- oder Standtbrandmeister und hat eigenständig für "seine" Wehr keine Entscheidungsfreiheit.- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet:
Der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister untersteht dem Bürgermeister und erst dieser ist berechtigt, die AAO abzuändern. Und auch das nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutzbedarfsplan). Der Entscheidungsspielraum ist also sehr klein.
Höchste Zeit den Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und den Bürgermeister zu informieren.Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist!
Und wie wird der Brandschutz in X-Dorf sichergestellt? Wer hat die Zusage für die Übernahme des Brandschutzes gegeben? Wer hat die AAO für X-Dorf wirksam geändert?Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"
Wenn die AAO zuvor rechtsgültig, d.h. mit Unterschrift der zuständigen Bürgermeister geändert wurde.- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert.
Das ist jetzt alles nicht Dein Ernst?Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
Bei uns schon...Jetzt alles klar?
Frank
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