Ein Feuerwehrmann(SB) ist eben kein Ehrenamtlicher im üblichen Sinne.Zitat von brause
Sein Dienstverhältnis ähnelt dem eines Zeitsoldaten. Man tritt aus eigenem Antrieb dort ein, untersteht dann aber einigen Verpflichtungen!
Ehrenamtlich ist es nur in Bezug auf die Besoldung, wobei es auch Modelle gibt, die für Einsatztätigkeiten und Funktionen eine Aufwandsentschädigung vorsehen.
Dazu wirst Du in keinem deutschen Brandschutzgesetz einen entsprechenden Passus finden. Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Und zwar 24/365. Ausnahmslos.auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet
Es ist niemals nie nicht nimmer nie eine Entscheidung "der Feuerwehr" oder der Wehrleitung, die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr zeitweise einzuschränken oder aufzuheben. Der Wehrleiter darf es nicht und der Bürgermeister kann es nicht. Brandschutzgesetz. Punkt!
Ja. Dann fang' bitte mal damit an.Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!
Na Fein. Klappt doch. Und schon ist man größtenteils aus dem Schneider, falls der Fall der Fälle doch mal eintritt.Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.
MfG
Frank




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