Zitat Zitat von AkkonHaLand
Dass heisst also ich als Kommandant soll sehenden Auges einen Bürger gefährden oder sogar schädigen, in dem ich der Leitstele nicht mitteile, dass die Kameraden alle zum 75sten Geburtstag bei Klaus Müller eingeladen sind?
Ist denn das so schwer zu verstehen? Du als Kommandant kannst der Leitstelle mitteilen, dass in der Zeit von X bis Y über die AAO hinaus noch direkt die Wehr Z mitalarmiert werden soll. Du kannst der Leitstelle NICHT sagen, dass ihr komplett aus der AAO herausgenommen werdet.
Den Kommentar über den Beigeschmack, wenn diese Aktion aufgrund einer Feier oder eines Fussballspiels kommt, spare ich mir jetzt.
Wenn Klaus Müller (so heißt übrigens mein Nachbar...) meint, eure Feuerwehr müsste komplett seinen Geburtstag mitfeiern, soll er zu euch kommen. Klingt doof, ist aber so. Wenn die Wehr geschlossen irgendwo in der Weltgeschichte rumreist, hast du als Kommandant im Fall der Fälle auch die A****karte gezogen. Ehrenamt und Freiwilligkeit hin oder her, es gibt Rechte UND Pflichten. Kommandanten sollten beides kennen...

Und nochmal: "Auto kaputt" ist eine völlig andere Situation!