@ Überhose: Bayern. LF 8/8 und TLF16/25, kein THL.
@ Überhose: Bayern. LF 8/8 und TLF16/25, kein THL.
Bayern legt den Grundschutz ziemlich dürftig aus. VollzBekBayFwG zu § 1 sagt lediglich, dass die Feuerwehr "möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können" soll, und das es dafür erforderlich ist, das "grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann." Mit welchem Material das geschehen soll, sagt es nicht. Also reicht es bei euch aus, ein Fahrzeug (LF nicht wasserführend? dann TLF) innerhalb dieser Frist mit entsprechender Besatzung an den Einsatzort zu bringen. Schafft ihr das, ist alles in Ordnung.
Schafft das eine Nachbarwehr in eurem Gebiet auch, ...
Wobei Bayern ja auch ein Land ist, was für den Erhalt jeder noch so leidlich uniformierten TSA-Truppe in jeder 50-Seelen-Siedlung ist. Noch.
Das ist z.B. im FSHG von NRW nicht explizit erwähnt, das legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest. Da heißt es nur "eine leistungsfähige Feuerwehr".
Die Stadt Dortmund hat z.N 8 BF Wachen im Stadtgebiet. Das ist das Ergebnis dass die Dortmunder Feuerwehr nach ihrer Festlegung des Grundschutzes hatte! Wenn aber z.B. die Maßstäbe der Stadt Bochum nehmen würde, käme Dortmund nur auf 5 BF Wachen... Ich denke das zeigt wie ungenau die Definition Grundschutz sein kann-
Hm - wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf:
Also - das Existensrecht einer jeden Feuerwehr beruht ja darauf, daß eine andere Feuerwehr nicht in der Lage ist, "Eure" Objekte in der vorgegebenen Hilfsfrist für den Erstangriff zu erreichen.
Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat sich hierfür bewährt.\"
Quelle: http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist_definition.php
Daher sollte es als "Erstangriff" genügen, wenn Euer TLF sofort rausfährt.
Die nachrückenden Kräfte könnten dann auch von der (hoffentlich nicht weit entfernten) Nachbarwehr kommen.
Siehe hier auch:http://www.feuerwehr-warburg.de/download/schutzziel.pdf
Hiernach sollten für den Erstangriff 10 Funktioner zur Verfügung stehen - die ergänzende Staffel hat 5 Minuten mehr "Fahrtzeit" - könnte also aus dem Nachbarort kommen (bzw. MUSS sie in unserem Fall tagsüber...)!
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