Das ist z.B. im FSHG von NRW nicht explizit erwähnt, das legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest. Da heißt es nur "eine leistungsfähige Feuerwehr".

Die Stadt Dortmund hat z.N 8 BF Wachen im Stadtgebiet. Das ist das Ergebnis dass die Dortmunder Feuerwehr nach ihrer Festlegung des Grundschutzes hatte! Wenn aber z.B. die Maßstäbe der Stadt Bochum nehmen würde, käme Dortmund nur auf 5 BF Wachen... Ich denke das zeigt wie ungenau die Definition Grundschutz sein kann-