Bayern legt den Grundschutz ziemlich dürftig aus. VollzBekBayFwG zu § 1 sagt lediglich, dass die Feuerwehr "möglichst schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen können" soll, und das es dafür erforderlich ist, das "grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann." Mit welchem Material das geschehen soll, sagt es nicht. Also reicht es bei euch aus, ein Fahrzeug (LF nicht wasserführend? dann TLF) innerhalb dieser Frist mit entsprechender Besatzung an den Einsatzort zu bringen. Schafft ihr das, ist alles in Ordnung.
Schafft das eine Nachbarwehr in eurem Gebiet auch, ...
Wobei Bayern ja auch ein Land ist, was für den Erhalt jeder noch so leidlich uniformierten TSA-Truppe in jeder 50-Seelen-Siedlung ist. Noch.