Zitat von überhose
und wenn die bildzeitung im dorf ist, weil 3 kinder gestorben sind, dann geht es an die schuldigen.
Zitat von überhose
und wenn die bildzeitung im dorf ist, weil 3 kinder gestorben sind, dann geht es an die schuldigen.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Dass heisst also ich als Kommandant soll sehenden Auges einen Bürger gefährden oder sogar schädigen, in dem ich der Leitstele nicht mitteile, dass die Kameraden alle zum 75sten Geburtstag bei Klaus Müller eingeladen sind?
Gerade das werde ich nie tun, da ich nicht verantworten kann, dass die nötige Hilfe (Nachbarwehr!) auch nur eine Minute später alarmiert wird als unbedingt nötig! Wenn die Wehr nicht einsatzberereit ist (keiner da, weil 50km weg auf Klaus seinem Geburtstag; Auto kaputt; Gerätehaus mal wieder zugeparkt, weil Fussballspiel des benachbarten Sportverein- die Polizei kommt dann so ca. 360 Minuten nachdem sie darüber informiert wurde-, oder Ähnliches...) teile ich diese der Leistelle mit BEVOR der Alarm kommt!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
riiiiichtig.....
Ist denn das so schwer zu verstehen? Du als Kommandant kannst der Leitstelle mitteilen, dass in der Zeit von X bis Y über die AAO hinaus noch direkt die Wehr Z mitalarmiert werden soll. Du kannst der Leitstelle NICHT sagen, dass ihr komplett aus der AAO herausgenommen werdet.Zitat von AkkonHaLand
Den Kommentar über den Beigeschmack, wenn diese Aktion aufgrund einer Feier oder eines Fussballspiels kommt, spare ich mir jetzt.
Wenn Klaus Müller (so heißt übrigens mein Nachbar...) meint, eure Feuerwehr müsste komplett seinen Geburtstag mitfeiern, soll er zu euch kommen. Klingt doof, ist aber so. Wenn die Wehr geschlossen irgendwo in der Weltgeschichte rumreist, hast du als Kommandant im Fall der Fälle auch die A****karte gezogen. Ehrenamt und Freiwilligkeit hin oder her, es gibt Rechte UND Pflichten. Kommandanten sollten beides kennen...
Und nochmal: "Auto kaputt" ist eine völlig andere Situation!
OK, werd meinem Kommandanten mal mitteilen das er den Aktivenausflug dieses Jahr absagen soll........
Wir melden uns nicht ab in unserem Kreise. Allerdings wird es dann so gemacht das wenn wir wissen das wir schwach auf der Brust sind gleich zwei umliegende Wehren mitalarmiert werden Meistens bekommen wir dann halt nur ein Auto statt zweien raus. Ob das dann ebenfalls unter verantwortungslos fällt sei jedem selbst überlassen (weil wir hätten ja können wenn wir brav geblieben währen......).
Auch du willst es nicht verstehen, oder kannst es nicht? Ihr bekommt ein Fahrzeug besetzt? Ihr meldet euch nicht ab? Wieso soll der Kommandant sich dann Gedanken machen, den Ausflug abzusagen, wenn der Grundschutz doch offenbar bestehen bleibt? Um nix anderes geht es doch.
Was ist Grundschutz? Wir haben zwei Fahrzeuge, sind mit diesen eingeplant. Und die kriegen wir in dem Falle nicht raus. Also, was ist Grundschutz? Und wie definiert sich Grundschutz für welche Einsatzlagen?
Das ist die Frage die sich euer Häuptling stellen muss und dann ggf eine Erhöhung der Alarmstufe veranlassen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Bundesland? Welche Fahrzeuge?Zitat von grab3107
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