Fertig machst du uns damit nichtZitat von FiRe-1987
Passiert was und hinterher liegen 10 tote Kinder vor der Tür nur weil Ihr euch den Arsch zu saufen müsst will ich weder mit deinem Bürgermeister noch mit einem eurer Führung tauschen ...
Fertig machst du uns damit nichtZitat von FiRe-1987
Passiert was und hinterher liegen 10 tote Kinder vor der Tür nur weil Ihr euch den Arsch zu saufen müsst will ich weder mit deinem Bürgermeister noch mit einem eurer Führung tauschen ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Aaahh jaaa, den Ehrenamtlichen, die vielleicht einmal im Jahr nicht für ihre Nachbarn einsatzbereit sind, ein schlechtes Gewissen machen wollen, während die alle anderen Einwohner guten Gewissens weiter schlafen können sollen....Zitat von hannibal
Ich seh das nach wie vor so, dass Leute die sich freiwillig für ihre Nachbarn und deren Sicherheit einsetzen, die dürfen auch einmal im Jahr zusammen feiern, und auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet (allerdings sollte das natürlich in der AAO hinterlegtsein, um nicht noch mehr Zeit durch sinnlose Alarmierungen vergeht).
Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!
Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.
MfG
brause
Ein Feuerwehrmann(SB) ist eben kein Ehrenamtlicher im üblichen Sinne.Zitat von brause
Sein Dienstverhältnis ähnelt dem eines Zeitsoldaten. Man tritt aus eigenem Antrieb dort ein, untersteht dann aber einigen Verpflichtungen!
Ehrenamtlich ist es nur in Bezug auf die Besoldung, wobei es auch Modelle gibt, die für Einsatztätigkeiten und Funktionen eine Aufwandsentschädigung vorsehen.
Dazu wirst Du in keinem deutschen Brandschutzgesetz einen entsprechenden Passus finden. Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Und zwar 24/365. Ausnahmslos.auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet
Es ist niemals nie nicht nimmer nie eine Entscheidung "der Feuerwehr" oder der Wehrleitung, die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr zeitweise einzuschränken oder aufzuheben. Der Wehrleiter darf es nicht und der Bürgermeister kann es nicht. Brandschutzgesetz. Punkt!
Ja. Dann fang' bitte mal damit an.Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!
Na Fein. Klappt doch. Und schon ist man größtenteils aus dem Schneider, falls der Fall der Fälle doch mal eintritt.Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.
MfG
Frank
also erstmal: wir saufen uns nich den arsch zu.... ein paar bierchen ja, aber kein komasaufen... dann: das wird genau in der AAO festgelegt.... würds nich passen würde es auch nich gehen, oder? dazu kommt, dass mehrere immer zuhause bleiben, keine lust oder sonst was.... ich find ihr solltet ma den ball flach halten... wenn ich nachts liegen bleib (was ich nie mache) dan kann mir auch keiner an die karre pissen... und wenn tagsüber alle arbeiten sind und niemand kommt dann kann uns auch keiner was.... hab ja schon gesagt, richtig is das nich, aber sich hier so anzustellen find ich etwas extrem...
wenn tags oder nachts keinen kommt weil jeder anderweitig beschäftigt ist, ist das eine sache.
wenn eine kompletter löschbezirk oder sonstwas ausfällt weil er auf vergnügungstour ist, ist das grob fahrlässig
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
1 Bier reicht unter umständen um nicht mehr feuerwehrtauglich zu sein...Zitat von FiRe-1987
Die Tatsache das etwas seit Jahren so gemacht wird heisst nicht das es seit Jahren richtig ist ...Zitat von FiRe-1987
Du hast geschrieben das dann die ganze Wehr abgemeldet wird. Wer abgemeldet ist wird nicht alarmiert. Wer nicht alarmiert wird kommt nichtZitat von FiRe-1987
Wer bleibt nachts liegen? Und wenn ihr wisst das ihr von 9.oo -19.00 nicht genug Leute habt dann müsst ihr reagieren. Wobei das was anderes ist als absichtlich den Brandschutz der Gemeinde zu gefährdenZitat von FiRe-1987
Und wir sagen nur das ihr im Fehler seit und du gibst mir rechtZitat von FiRe-1987
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Ein Disponent, der solch eine "Abmeldung" wirksam entgegennimt und daraufhin nicht alarmiert, hat aber auch alles verkehrt gemacht, was es verkehrt zu machen gibt.Zitat von hannibal
MfG
Frank
Abmelden kann man so verstehen:
"Servus, mir sind heute auf der Weihnachtsfeier und sind nur begrenzt verfügbar, bitte alarmiert uns, unser TLF / RW / DLK / wasweißich kommt auf jeden Fall komplett einsatzbereit, aber erhöht die Alarmstufe um eins bzw. alarmiert den nächstgelegenen LZ immer dazu"
Und schon hat sichs.
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