Zitat Zitat von AkkonHaLand
Freiwillige Feuerwehr:
Aber nur wenn ich die KOMPLETTE Feuerwehr abmelde! Mit ist bisher keine Stadt/Gemeinde bekannt, die die KOMPLETTE Wehr abmeldet, sondern immer nur eine TEILEINHEIT (im Volksmund auch "Ortswehr").
Sobald da aber Fahrzeuge/Technik betroffen sind, die sonst nicht mehr in der Gemeinde vorhanden sind (TH-Satz, DL, RW, TLF), nützen Dir die 10 TSF der Ortsteile nichts mehr. Und ja, es gibt auch "Abmeldungen" ganzer Stadtfeuerwehren. Und krude Konstruktionen, wie man diese Lücke mit Dorffeuerwehren und anderen wüsten Kreuz- und Queralarmierungen stopfen will...

es gibt nirgendwo eigenständige örtliche Feuerwehren,
Ich enttäusche Dich ungern, aber im schönen Bayernland ist das so.
Art. 5 Abs. 2 BayFwG

Wenn jetzt eine solche Untergliederung mitteilt, dass sie von...bis nicht einsatzbereit ist, egal ob wegen Feier, Dienstgang ("Feuerwehrfahrt mit Besichtigung") oder kaputtem Auto, so wird sie im Rechner der Leitstelle auf Staus 6 gesetzt und fertig ist der Brei! Gemäß dem Alarmplan der Kommune wird in der Zeit dann die Nachbarwehr oder ggf. die nächst höhere Alarmstufe ausgelöst.
Zeige mir bitte das Brandschutzgesetz, das der zuständigen Kommune gestattet, von der Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten, temporär befreit.

Andere Baustelle, gleiches Spiel: Die Schnell-Einsatz-Gruppe:
Kommt auf die Formulierung im Gesetz an.
In Sachsen z.B. werden die SEGn komplett aus dem KatS gebildet. Die können auch nicht einfach blau machen.


MfG

Frank