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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...frag mal die Kostenträger bzw. schau mal in die Verträge mit den Krankenkassen, dann wirst Du sehen das, dass den Tatbestand des Betruges erfüllt....
    Nö 4 Transporte 4 Scheine

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    @Brandpatsch:
    Ja 4 Patienten und dazu auch 4 Scheine ist richtig, mir ging es ja auch nur darum das nicht alle 4 zu 100% als eigenständige Transporte abgerechnet werden dürfen.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Is ja schließlich dann ein Sammeltransport......

  4. #4
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    Korrekterweise müßte es Gemeinschaftstransport heißen, Sammeltransport ist wenn ein Patient an mehreren Tagen auf einem Transportschein fährt z.B. zur Bestrahlung.
    Gruß Carsten
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  5. #5
    Registriert seit
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    Ich vermute mal, daß das pro RDB anders geregelt ist.
    Von 1 abgerechneten Schein pro Fahrt, unabhängig von der Anzahl der Patienten, über geteilte Grundgebühr und volle km pro Patient, bis hin zu komplette Gebühr pro Patient, ist mir alles bekannt.
    Letztlich ist das ja nur ein Rechenweg, um die anfallenden Kosten auf die jährlichen Einsätze umzulegen.
    Theoretisch könnte man ja auch sagen, daß für den 3157. Patient des Jahres eine Gebühr in Höhe der Gesamtkosten berechnet wird und alle anderen Einsätze werden garnicht berechnet.
    Gäbe es nur eine einzige Krankenkasse, wäre das sogar annähernd durchführbar.
    Um aber die "Last" auf die hunderte einzelne Kostenträger gerecht umlegen zu können, muß halt auch einzeln abgerechnet werden.

    MfG

    Frank

  6. #6
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    ...siehe auch §133 SGB V
    Gruß Carsten
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  7. #7
    da-bertl Gast
    Nochmal zum thema NKTW, meines wissens werden die NKTWs angeschafft, da die "normalen" SEG Fahrzeuge nur im Katastrophenfall oder im Ausnahmefall transportieren dürfen. Die NKTWs sollen dann als Rettungsmittel anerkannt werden, somit darf die SEG auch im "Nichtkatastrophen"-Einsatz transportieren. Die NKTWs sollen meines Wissens dann auch im ehrenamtlichen Hintergrunddienst eingesetzt werden. Das ganze wird dann warscheinlich im neuen bayerischen Rettungsdienstgesetz stehen was ja bald raus kommen soll.

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