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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich vermute mal, daß das pro RDB anders geregelt ist.
    Von 1 abgerechneten Schein pro Fahrt, unabhängig von der Anzahl der Patienten, über geteilte Grundgebühr und volle km pro Patient, bis hin zu komplette Gebühr pro Patient, ist mir alles bekannt.
    Letztlich ist das ja nur ein Rechenweg, um die anfallenden Kosten auf die jährlichen Einsätze umzulegen.
    Theoretisch könnte man ja auch sagen, daß für den 3157. Patient des Jahres eine Gebühr in Höhe der Gesamtkosten berechnet wird und alle anderen Einsätze werden garnicht berechnet.
    Gäbe es nur eine einzige Krankenkasse, wäre das sogar annähernd durchführbar.
    Um aber die "Last" auf die hunderte einzelne Kostenträger gerecht umlegen zu können, muß halt auch einzeln abgerechnet werden.

    MfG

    Frank

  2. #2
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    ...siehe auch §133 SGB V
    Gruß Carsten
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  3. #3
    da-bertl Gast
    Nochmal zum thema NKTW, meines wissens werden die NKTWs angeschafft, da die "normalen" SEG Fahrzeuge nur im Katastrophenfall oder im Ausnahmefall transportieren dürfen. Die NKTWs sollen dann als Rettungsmittel anerkannt werden, somit darf die SEG auch im "Nichtkatastrophen"-Einsatz transportieren. Die NKTWs sollen meines Wissens dann auch im ehrenamtlichen Hintergrunddienst eingesetzt werden. Das ganze wird dann warscheinlich im neuen bayerischen Rettungsdienstgesetz stehen was ja bald raus kommen soll.

  4. #4
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    ...aah, jetzt verstehe ich auch den Sinn.

    Einsparungen an Personal und Material auf Kosten der hauptamtlichen Stellen.
    So braucht man natürlich keine neuen Stellen im RD schaffen und kann ggf. sogar noch welche streichen.
    Gruß Carsten
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  5. #5
    da-bertl Gast
    Der absulute Schwachsinn! Die SEGn werden geswegen nicht zum Rettungsdienst Ersatz. Die SEGn werden die gleichen Einsatze haben wie vorher, mit dem unterschied, dass z.B. bei längeren Einsätzen der Rettungsdienst aus einer Ortschaft nicht für Stunden gebunden bleibt. Außerdem können Transporte dann auch abgerechnet werden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von da-bertl
    Der absulute Schwachsinn! Die SEGn werden geswegen nicht zum Rettungsdienst Ersatz.
    Wenn es bei euch nicht so ist dann sind wir ja alle glücklich.
    Aber es gibt auch mehrere HiOrg's wo SEG'en ohne das ein MANV oder zeitlich nicht abzusehender Einsatz vorliegt, nämlich dann wenn schlicht und ergreifend die vorgehaltenen RD-Fzg "ausgebucht" sind.

    ...soviel zum absoluten Schwachsinn.

    Das mit dem abrechnen ist allerdings dann auch noch so eine Sache für sich, denn rein rechtlich müßte dann eure SEG einen Vertrag mit den Kostenträgern haben und ihr würdet dann einen geringeren Satz pro durchgeführten Transport/Rettungseinsatz bekommen.

    Ferner wäre auch noch zu klären ob ihr, lt. eurem RettDG, überhaupt für den RD vorgesehen und zugelassen seid, oder euch da auf dem "dünnen Eis" der rechtlichen Grauzone bewegt.

    Also Vorsicht das Du mit solchen Posting nicht plötzlich irgendwelche "schlafenden Hunde" weckst.
    Gruß Carsten
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  7. #7
    da-bertl Gast
    soweit ich weis kommen die NKTWs vom bayerischen innenministerium und die werden das ganze ja dann gesetzlich regeln. wie das dann genau sein soll kann ich auch nicht sagen bzw. für welche zwecke die NKTWs im endeffekt dann eingesetzt werden. ich kann hier nur schreiben was meines wissens in planung ist bzw. war.

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