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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    KTW-4

    Hmmmm...

    Wer von euch war beim WJT 2005 im Einsatz?
    Da wurden 4-Tragen-KTWs DE FACTO mit 4(!) Patienten beladen!!!
    Fand ich auch sinnvoll!
    Wenn ich mir schon meinen Weg durch Menschenmassen bahnen muss, dann kann ich zumindest mal mehr als 1 Pat. "verlegen".
    Da lohnt sich der Weg wenigstens...
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  2. #2
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    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...
    Möööp - Falsch,
    SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.

    Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.

    4-TrW mit einer Trage als KTWmit Ausstattung nach DIN/EN im Einsatz ist völlig legitim.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112
    Möööp - Falsch,
    SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.
    Schon richtig... ich wollt damit nur "abkürzen" dass wir den auch bei SEG-Einstäzen mit 4 Tragen fahren ;)

    Zitat Zitat von Pille112
    Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.
    Von Notfallpatientin schonmal garnicht... ist schliesslich immernoch ein KTW...

    Und selbst im KatS-Fall wird der nur mit Leichtverletzten beladen... wie will man sich auch alleine hinten um mehr als einen Notfallpatienten kümmern?

    MfG Fabsi

  6. #6
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    @ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    @ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?
    Natürlich... Hat ja 4 Tragen...

    ABER: Wie ich jetzt schon zum 3. Mal schreibe...

    mit 4 Patienten werden ausschliesslich NICHT-Notfälle gefahren ^^

    Und selbst mit einem Patienten ist und bleibts immernoch ein KTW... Wobei wir da mit Ausnahme auch EINEN Notfallpatienten mit fahren, wenn der RTW nicht schnell genug vor Ort ist ;)

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Hmm sollte man mal die Patienten nach dem RDG fragen ????

    Gruß Michael

    es lebe der Sinn und Unsinn von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    Aber irgendwelchne Herren haben sich ja bei den RDG was gedacht. Dann könnt ich ja auch mit dem KTW4 reguläre Krankentransporte fahren. Vier Pat rein; drei KTWs gespart ;-)

  10. #10
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    Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
    Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.

    Für den "Notfalleinsatz" sind diese Fahrzeuge mit ihrer Ausstattung und ihrer Transportkapazität für den Katastrophenfall konzipiert und gebaut worden.
    Gruß Carsten
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Pille112
    Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
    Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.
    Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
    Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen. Außer im Großschadensfall natürlich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Hast Du da mal einen konkreteren Textteil dazu?
    Wenn ich mir die Richtlinie für den Krankentransport so betrachte und dazu die Ausstattung der üblichen KTW, fällt ein Transport von 2 Patienten gleichzeitig aus, da die "fachliche Betreuung" für den liegenden Patienten nicht gewährleistet werden kann, wenn auf dem Tragestuhl ein weiterer Patient sitzt. Diesen Patienten entgegen der Fahrtrichtung auf dem Betreuersitz zu befördern, widerspricht aber der "Notwendigkeit der technischen Ausstattung eines KTW" in o.g. Richtlinie.
    Bei 2 sitzenden Patienten (1*Tragestuhl, 1* Betreuersitz) wären sogar beide Kriterien nicht erfüllt.

    MfG

    Frank

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
    ...frag mal die Kostenträger bzw. schau mal in die Verträge mit den Krankenkassen, dann wirst Du sehen das, dass den Tatbestand des Betruges erfüllt.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen.
    DIN EN 1789
    Typ A2: Patient Transport Ambulance (PTA)
    --> Für den Transport eines oder mehrerer Patienten mit Krankentrage und/oder Tragestuhl. (sehr ähnlich dem bisherigen dt. KTW)

    Länge des Patientenraumes mind. 2,4 m
    Med. Ausstattung: Wie ehem. dt. KTW, nur z.B. ohne RR-Messgerät, Vakuummatratze, Infusionen; Mit tragbarem Sauerstoffgerät, sonstige sowie empfohlene Ausstattung wie in Typ A1

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Außer im Großschadensfall natürlich.
    Wie schon mehrfach angemerkt wurde: ...auch bei Großschadenslagen behält das RDG in vollem Umfang seine Gültigkeit.
    Also erstens sind es KTW's also nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen und zugelassen und zweitens ist deren Verwendung für den Katastrophenfall bestimmt.
    Gruß Carsten
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