Zitat Zitat von Bergwacht9902
Also dürfte ich mit dem KTW4 vom Bund nicht zum SEG-einsatz ausrücken? Demnach nur beim K-Fall?
Ja und nein - klar darfst Du auch mit dem KTW4 zum SEG-Einsatz ausrücken (Mannschaft und Ausrüstung transportieren und vor Ort auch damit arbeiten), aber eben keine Notfallatienten transportieren => das nur im K-Fall.
Was aber durchaus möglich und auch legal ist, ist z.B. damit bei der Evakuation eines Altenheims liegende Bewohner zu fahren, da das ja keine Notfallpatienten (also Rettungsdienst) sind sondern eine Krankenbeförderung ist, wofür ein KTW ja auch vorgesehen ist.